| Haben Wohnungslose Anspruch auf Leistungen vom Amt? |
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| Written by Jürgen |
| Sunday, 15 August 2010 06:37 |
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Haben Wohnungslose Anspruch auf Leistungen vom Amt?
Normalerweise hat man einen Anspruch, aber da fängt das Problem schon an. Erst mal muss man sich informieren, ob man das Geld bei der Arge oder bei den Kommunen erhält. Es wird auch verschieden gehandhabt mit den Anträgen, die man Ausfüllen muss. Mal ein formloser Kurzantrag, wo ab und zu noch drin steht dass man auf jeden Fall weiterzieht und nicht in der Stadt sich eine Wohnung suchen möchte, dann manchmal den ganzen Antrag, wo kein Kreuz in den Kästchen fehlen darf. Dann Erlauben sich viele Gemeinden und Argen, das Geld nur zu bestimmten Zeiten auszuzahlen. Auch ist es verschieden, wie lange man, da meist täglich abgeholt werden muss, dass Geld erhält. Habe schon viele Verordnungen und Gesetze durchgeschaut, habe bisher nie etwas darüber gefunden, dass es für Wohnungslose bestimmte Auszahlungszeiten gibt. Es gibt bei Nachfrage nur fast immer die einheitliche Aussage: Das haben wir schon immer so gemacht. Dann kommt auch natürlich oft der Kommentar: Wenn es Ihnen nicht passt, müssen Sie ja bei uns nichts beantragen. Was für eine „tolle“ Sache kann man sich denken. Irgendjemand muss so was ja anordnen auf einem Amt. Sehr ungewöhnlich, dass sich meistens keiner bereit erklärt, eine Anordnung gemacht zu haben. Es heißt dann oft von „Oben“. Als Betroffener frage ich mich, wo von „Oben“ in diesem Falle. Das heißt auch, für einen Wohnungslosen sich umzustellen. Flexibel muss man da schon sein, weil jedes Amt es anscheinend so machen darf, wie es möchte. Für mich ist erst mal eine klare Sache: Extra Auszahlungszeiten für Wohnungslose dürfte es eigentlich nicht geben. Normale Öffnungszeiten sicherlich. Es sei denn, es würde sich endlich jemand mal richtig dazu äußern und mich damit zu überzeugen, dass die Ämter diese Extrazeiten einführen dürfen. Dann gibt es Beratungsstellen die es den Wohnungslosen etwas einfacher machen möchten. Es gibt zwischen manchen Argen, Kommunen und Ambulanten Diensten Vereinbarungen. Aber leider sind diese Vereinbarungen ohne Betroffenenbeteiligung gemacht worden. Wie meist üblich. So nach dem Motto: Wir sind die Fachkräfte und Ihr Betroffenen seid froh, dass wir das für euch machen. Auch in diesen Fall bekommt man als Betroffener wenige Informationen. Es ist doch wunderbar, wenn mit diesen Verträgen es den Wohnungslosen etwas einfacher gemacht werden kann. Es heißt, dass es so möglich ist, für die Argen oder Sozialämter erreichbar zu sein. Könnte ja sein, dass man von der Arge ein Arbeitsangebot bekommt und es dann zugestellt werden kann. Ist ja anscheinend egal ob man schon eine Wohnung hat. Hauptsache der Brief kommt an.
Es ist auch das Problem, dass innerhalb der Argen und Optierenden Kommunen es selten Kommunikation gibt. Viele haben auch noch ihr eigenes System und sind nicht fähig oder willens, mit anderen Kommunen oder Argen zusammen zu Arbeiten. Das erschwert die Sache ungemein.
Ich frage mich: Wofür brauche ich 60-70 BG Nummern? Oder habe ich noch mehr? Habe aufgehört zu zählen. Bekomme von jeder Arge wo ich bin nochmal eine BG Nummer (Bedarfsgemeinschaftsnummer) Nur die Stammnummer gibt’s nur einmal. Wenigstens etwas. Solange da so rumgehampelt wird bei Argen, Sozialämter und Beratungsstellen, wird nie eine vernünftige Lösung für die Betroffenen rauskommen.
Jürgen Schneider |














