| Rechtslage und Hintergründe zum Thema Betteln |
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| Written by Administrator |
| Saturday, 18 December 2010 13:40 |
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Default text Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf der Bettler keine falschen Verhältnisse vortäuschen („bin obdachlos“). Das könnte ein Bettelbetrug darstellen. Betteln ist zudem nur in seiner passiven Form erlaubt – eben genauso wie auch die Bettler am Hochrhein agieren. Obwohl sie nach Auskunft der Behörden vorwiegend aus Rumänien und der Slowakei kommen, haben sie genaue Kenntnisse darüber, was erlaubt ist und was nicht. Die Behörden vermuten, dass sie zuvor entsprechend gebrieft wurden. Aktives Betteln hingegen, mit Ansprechen, Anfassen oder beispielsweise einer übermäßigen Erregung von Mitleid, ist nicht erlaubt. Die Polizei kann in diesem Fall eingreifen. Aktives Betteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In der Regel wird dann das Bettelgeld einbehalten. Es fließt in die Kasse der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße ist jedoch meist nur theoretischer Natur. Der Bad Säckinger Polizeichef Josef Winkler sagt dazu: „Greifen Sie mal einem nackten Mann in die Tasche.“ |
| Last Updated on Tuesday, 08 February 2011 13:41 |














