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Und raus bist Du! PDF Print E-mail
Monday, 18 July 2011 06:43
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Die Sozialbehörde hat seit Jahresbeginn neu definiert, wer als Obdachloser gilt. Jan Sjoerds gehört nicht mehr dazu – obwohl er auf der Straße schläft. Sein „Problem“: Er hat eine Meldeadresse, an die er sich Post schicken lässt.

Jan Sjoerds braucht dringend eine Wohnung. Seit fast zehn Jahren lebt der 65-jährige Hinz&Künztler auf der Straße. Neulich hat er gehört: In Hamburg hält das Unternehmen Saga-GWG ein Kontingent von Wohnungen bereit, die nur an Obdachlose vergeben werden. Eine tolle Chance, von der Platte wegzukommen, denkt Jan.

Er bräuchte vom Amt eine Bestätigung, dass er auf so eine Wohnung ein Anrecht hat, quasi die Bestätigung, dass er obdachlos ist. „Dringlichkeitsbestätigung“ heißt das. Beim Amt für Wohnungsnotfälle in Altona trägt Jan sein Anliegen vor und bekommt ein Papier ausgestellt. Damit will er sich bei der Saga um eine solche Wohnung bewerben.

Er hat Glück: Gerade ist eine frei. Nur: Er bringt das falsche Papier. Er hat einen „Dringlichkeitsschein“, keine Dringlichkeitsbestätigung. Der Unterschied: Die Wohnung kann Jan nur mit der Bestätigung bekommen, mit dem Schein nicht.

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