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Friday, 16 April 2010 16:00 |
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Ich-AG (Abkürzung von Ich-Aktiengesellschaft) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Das Konzept der Ich-AG trat mit dem Gesetzespaket „Hartz II“ am 1. Januar 2003 in Kraft. Der EXGZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.
Seit 1. Juli 2006 wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuss.
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