| Erstausstattung |
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| Written by Administrator |
| Friday, 16 April 2010 16:00 |
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Default text Nach § 23 III SGB II können grundsätzlich auch Personen auf eine Erstausstattung haben, die kein ALG II beziehen, aber diese Ausgaben nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können. Ein wichtiger Bereich ist die sogenannte Wohnungserstausstattung. Ebenfalls kann ein Anspruch bei Rückkehr aus einem Haftaufenthalt mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, einer stationären Einrichtung oder bei vorheriger längerer Obdachlosigkeit bestehen. Grundsätzlich besteht ein Bedarf einer Erstausstattung mit Bekleidung dann, wenn in großen Umfang neue Kleidung benötigt wird. Das kann der Fall sein, wenn die Kleidung vorher nicht vorhanden war oder durch Diebstal, Brand oder ähnliches abhanden gekommen ist. |














