| ALG II, Miete zu teuer, werde ich jetzt wohnungslos? |
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| Written by Administrator |
| Friday, 16 April 2010 16:02 |
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Im Falle des Erhalts von ALG II zahlen die Arbeitsagenturen auch die angemessenen Kosten für die Unterkunft.
Sie sind verpflichtet, Ihre Bemühungen nachzuweisen. Die Regelgrenzen der Sozialhilfe für die Wohnungsgröße betragen:
Zu den Unterkunftskosten gehören neben der Kaltmiete die Nebenkosten und die Kosten für die Heizung. Die Obergrenze der Quadratmetrepreise für die Miete werden anhand des Mietspiegels durch die Gemeinden festgelegt. Sie sind dort zu erfragen. Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung hat, bekommt auch Unterkunftskosten. Die finanziellen Belastungen, aus denen sich diese Unterkunftskosten zusammensetzen sind:
Tilgungsraten werden nicht berücksichtigt. Weitere Belastungen, wie Steuern, Versicherungsprämien, Abgaben u.s.w., können Sie im Zusatzblatt unter Punkt 5 "Sonstige Wohnkosten" des Antrages eintragen. Nicht vergessen. 130 Quadratmeter Haus- oder Wohnungsgröße gelten als angemessen. Sie sollten auch wissen, dass Nachzahlungen bei der Nebenkosten oder Heizkosten-Jahresendabrechnung ebenfalls Unterkunftskosten sind und von der Arbeitsagentur übernommen werden müssen. Andererseits sind Erstattungen von zuviel gezahlter Neben- oder Heizkosten „bedarfsminderndes Einkommen“. Das heißt sie werden im Zuflussmonat angerechnet und vom ALG-II-Anspruch abgezogen. |














