INFORMATIONEN FÜR WOHNUNGSLOSE, VON WOHNUNGSLOSIGKEIT BEDROHTE UND MENSCHEN MIT ARMUTSERFAHRUNG

Hilfe

Impressionen

GTranslate

PartnerSlide

  • Sozin
  • Soziales Dorf
  • Schuppen 68
  • NischenThema
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Diakonie Diepholz
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk

soziale Nachrichten


Eheähnliche Gemeinschaft PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Sunday, 13 June 2010 10:01
Default text

Leben zwei Personen in einem Haushalt mit den Kindern eines Partners zusammen, kann allein aus dem Zusammenleben noch nicht geschlossen werden, dass diese Kinder gemeinsam im Haushalt versorgt werden. Die Voraussetzungen für eine gesetzliche Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft sind bei bloßem Zusammenleben mit den Kindern eines Partners noch nicht gegeben. Das kann auch allein bei einer Wohngemeinschaft vorliegen. Auch das einmalige Einspringen des Mitbewohners bei der Betreuung des Kindes rechtfertigt noch nicht die Annahme eines familientypischen Zusammenlebens.

 

administrated by Hamann Webdesign

Creative Commons