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soziale Nachrichten


Befreiung von GEZ-Gebühren PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Monday, 27 December 2010 16:17
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Die dahingehenden Infos sind auf der Seite www.erwerbslos.de und im speziellen unter: http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/handeln.pdf zu finden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Arbeitslose von den Rundfunkgebühren ab Frühjahr 2011 befreien lassen. Die Schattenseite dieser Neuregelung liegt darin, dass die Gebühren nur dann erlassen werden, wenn der GEZ ein Befreiungsantrag vorliegt. Mit der Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes wurde 2011 der Übergangszuschlag für die Zeit von Arbeitslosengeld I zu Hartz IV ersatzlos gestrichen. Mit dem Änderungsbescheid der Hartz-IV-Verwaltung kann nun eine Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der GEZ beantragt werden. Die entsprechenden Anträge liegen in den Bürgercentern aus.

Last Updated on Wednesday, 13 April 2011 21:33
 

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