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Bestattungen PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Wednesday, 16 February 2011 08:04
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Wenn es keine Hinterbliebenen gibt oder der Verstorbene obdachlos war, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung. Wenn die Familie des Toten ALG II oder Sozialhilfe bezieht bzw. nur über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügt, kann ein Bestattungskostenzuschuss beim Sozialamt beantragt werden.

 

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