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soziale Nachrichten


Verletztenrente voll auf Hartz IV anrechnen PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Friday, 15 April 2011 06:26
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Karlsruhe (Reuters) - Die von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts voll auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden.

Dafür gebe es hinreichende sachliche Gründe, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde von zwei Klägern ab, die sich gegen eine Anrechnung ihrer Verletztenrente wehrten. (Az.: 1 BvR 591/08 u.a.)

 

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