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Stimmt es, dass die Jobcenter für „Aufstocker“ bzw. Bezieher von Arbeitslosengeld II den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 2011 direkt übernehmen? PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Sunday, 26 June 2011 22:06
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Ja, solange der Zusatzbeitrag der Kasse des Betroffenen im Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen und dem tatsächlichen Zusatzbeitrag sind von SGB-II-Beziehern hingegen selbst zu tragen (§242 Abs. 4 SGB V).
 

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