| Meine geschiedene Frau ist mit unserem 5-jährigen Sohn in die USA gezogen. Muss das Jobcenter Flug und Unterkunftskosten zur Wahrnehmung meines Umgangsrechts bezahlen? |
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| Written by Administrator |
| Sunday, 26 June 2011 22:07 |
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Default text Ja, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine sehr enge Beziehung besteht, müssen diese Kosten grundsätzlich übernommen werden. In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall waren das 900 Euro pro Quartal. |














