INFORMATIONEN FÜR WOHNUNGSLOSE, VON WOHNUNGSLOSIGKEIT BEDROHTE UND MENSCHEN MIT ARMUTSERFAHRUNG

Hilfe

Impressionen

GTranslate

PartnerSlide

  • Sozin
  • Soziales Dorf
  • Schuppen 68
  • NischenThema
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Diakonie Diepholz
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk

soziale Nachrichten


Ich wohne in einer Eigentumswohnung und muss in Kürze Leistungen nach dem SGB II beantragen. Muss ich meine Wohnung verkaufen? PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Sunday, 26 June 2011 22:08
Default text
Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung muss nicht veräußert werden, solange diese „angemessen“ ist. Das ist bei einem Ein-Personen-Haushalt bei einer Fläche von 60 qm der Fall. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt eine Fläche von 120 qm.
 

administrated by Hamann Webdesign

Creative Commons