| Ich wohne in einer Eigentumswohnung und muss in Kürze Leistungen nach dem SGB II beantragen. Muss ich meine Wohnung verkaufen? |
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| Written by Administrator |
| Sunday, 26 June 2011 22:08 |
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Default text Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung muss nicht veräußert werden, solange diese „angemessen“ ist. Das ist bei einem Ein-Personen-Haushalt bei einer Fläche von 60 qm der Fall. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt eine Fläche von 120 qm. |














