INFORMATIONEN FÜR WOHNUNGSLOSE, VON WOHNUNGSLOSIGKEIT BEDROHTE UND MENSCHEN MIT ARMUTSERFAHRUNG

Hilfe

Impressionen

GTranslate

PartnerSlide

  • Sozin
  • Soziales Dorf
  • Schuppen 68
  • NischenThema
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Diakonie Diepholz
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk

soziale Nachrichten


Das Jobcenter fordert von mir für die Zeit ab Januar 2011 den Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I zurück. Ist das korrekt? PDF Print E-mail
Written by Administrator   
Sunday, 26 June 2011 22:09
Default text
Mit Beginn des Jahres 2011 entfällt dieser bisher für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährte Zuschlag (maximal 160 Euro monatlich pro Person). Der Wegfall gilt auch für Personen, die den Zuschlag im alten Jahr noch bezogen haben. Eine Übergangsregelung oder ein vergleichbarer Schutz ist nicht vorgesehen. Eventuell genießen Sie jedoch Vertrauensschutz, sodass zumindest eine Rückforderung für die Zeit ab Januar 2011 nicht möglich ist. Dies ist möglich, wenn Sie auf die Rechtmäßigkeit des Zuschlags vertraut haben und die Leistungen im Vertrauen hierauf bereits verbraucht haben.
 

administrated by Hamann Webdesign

Creative Commons