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Written by Dietmar
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Ganz sicher sind die Verfehlungen gegenüber Schutzbefohlenen in katholischen und anderen Ausbildungseinrichtungen nicht zu rechtfertigen und eine bedingungslose Offenlegung mit den notwendigen Konsequenzen ist angesagt. Erstaunlich ist, dass es solche Straftaten nur vor Ablauf der Verjährungsfrist gegeben hat. Eine überwältigende Weitsicht den Zeitpunkt nicht zu verpassen, alle Drangsalierungen zu unterlassen, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Plötzlich ebbt das Interesse am Hartz-IV-Dilemma ab. Da ist aber noch gar nichts geklärt. Die öffentliche Meinung wird einmal mehr von den Themen, die Millionen Menschen betreffen, abgelenkt.
Die Zustände in den Heimen und Schulen waren schon immer bekannt und deren Leiter und übergeordnete Stellen haben sich entsprechend der Strafvereitelung schuldig gemacht.
Mir fällt diese Meinungsmache zwei Monate vor einer wichtigen Wahl auf, Euch nicht?
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