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Gewaltsames Eindringen PDF Print E-mail
Monday, 14 June 2010 22:46
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law blog | Udo Vetter

Obdachlosigkeit ist ein sehr negativ besetzter Begriff. Es ist sogar gut möglich, dass meine Mandanten, ein Ehepaar, mal “obdachlos” waren. Oder drohten, es zu werden. Das ist jedoch 30 Jahre her, und sie wissen selbst nur noch, dass es mit Migrationshintergrund und Kindern nicht einfach auf dem Wohnungsmarkt war. Trotz Job. Fakt ist, dass die Stadt Düsseldorf ihnen und ihren beiden Kindern damals eine Wohnung in einer “Obdachlosenunterkunft” am Kuthsweg zur Verfügung stellte.

30 Jahre lebt die Familie nun dort. Sie zahlt sechs Euro Kalt”miete” pro Quadratmeter, auch wenn die Zahlung mangels Mietvertrag mit der Stadt Benutzungsgebühr heißt. Ein für die Gegend und den Zustand der Häuser durchaus marktgerechter Preis. Man hat sich bürgerlich eingerichtet, Einbauküche inklusive. Die Wohnung ist innen tadellos in Schuss; die nun erwachsenen Söhne haben regelmäßig renoviert. Die Zeit hat allerdings andere Spuren hinterlassen. Die Mandanten sind gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Frau kann wegen einer Arthrose nicht einmal mehr Treppen steigen.

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