Stimmt es, dass die Jobcenter für „Aufstocker“ bzw. Bezieher von Arbeitslosengeld II den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 2011 direkt übernehmen? Ja, solange der Zusatzbeitrag der Kasse des Betroffenen im Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen und dem tatsächlichen Zusatzbeitrag sind von SGB-II-Beziehern hingegen selbst zu tragen (§242 Abs. 4 SGB V). < Zurück Weiter >