Das ist ein wunder Punkt. Obdachlose haben das Recht auf Krankenversicherung, die für sie kostenlos ist, wenn sie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen. Sie müssen aber bis zu 80 € pro Jahr die Praxis- und Rezeptgebühren bezahlen, bevor sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Befreiung bedingt wiederum, nicht nur die ersten 80 € selber aufzubringen, sondern auch die Belege dafür zu sammeln und der Krankenkasse vorzulegen. Und das wiederum überfordert viele.