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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Was machen Obdachlose, wenn sie krank sind?

Das ist ein wunder Punkt. Obdachlose haben das Recht auf Krankenversicherung, die für sie kostenlos ist, wenn sie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen. Sie müssen aber bis zu 80 € pro Jahr die Praxis- und Rezeptgebühren bezahlen, bevor sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Befreiung bedingt wiederum, nicht nur die ersten 80 € selber aufzubringen, sondern auch die Belege dafür zu sammeln und der Krankenkasse vorzulegen. Und das wiederum überfordert viele.