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  • ohne Obdach

  • ohne Wohnung

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Die Einrichtungen des so genannten „Erfrierungsschutzes“ gibt es in der Stadt Reutlingen ununterbrochen seit dem Winter 1990/1991. Organisatorisch gestaltet sich der Betrieb der Einrichtung wie folgt: Die Stadt Reutlingen oder die stadteigene Wohnungsgesellschaft GWG Reutlingen mgH stellen über die Wintermonate von Mitte November bis Mitte April) ein leer stehenden Gebäude z.B. ein Abbruchhaus oder ein leer stehende Einfachwohnung für diesen Zweck der Arbeiterwohlfahrt zur Verfügung.

Die Organisation und den Betrieb des „Erfrierungsschutzes“ übernimmt die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Reutlingen, (nachstehend AWO) die in Stadt und Kreis Reutlingen eine Fachberatungsstelle und diverse andere Einrichtungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe betreibt. Die AWO stattet die Wohnungen mit gebrauchten Möbeln aus. In der Regel werden vier bis sieben Personen aufgenommen,auch Hunde dürfen in die Einrichtung mitgebracht werden. Die Bewohner werden von der AWO bzw. von den ehrenamtlichen Helfern des Arbeitskreises Obdachlose, während der Zeit ihres Aufenthalts im „Erfrierungsschutz“ betreut. Die Betriebs- und Heizkosten des „Erfrierungsschutzes“ trägt des städt. Sozialamt. Die Überlassung und Organisation der Einrichtung wird zwischen Stadt und AWO jeden Winter schriftlich vereinbart. Stellt die Wohnungsgesellschaft GWG Reutlingen mbH eine Wohnung zur Verfügung, wird zwischen Stadt und GWG eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Die Stadt überlässt dann der AWO im Wege der oben erläuterten Vereinbarung die Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung. In all den Jahren hat sich die Einrichtung des „Erfrierungsschutzes“ ständig aufs Neue bewährt. Mehrfach ist es den beteiligten Stellen (Stadt, AWO und GWG) gemeinsam gelungen, Bewohnern des „Erfrierungsschutzes“ im Anschluss an den Aufenthalt in dieser Einrichtung eine feste Bleibe zu verschaffen, nachdem sie sich stabilisiert und als wohnfähig erwiesen haben.

Herr Günther Hamann
Wohnungs- und Versicherungswesen
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