• obdachlos

  • wohnungslos

  • ohne Obdach

  • ohne Wohnung

  • homeless

Ja. Das Gesetz verbietet es Sozialleistungsempfängern nicht, an Lotteriespielen teilzunehmen. Zwar hat das Landgericht Köln kürzlich dem Lotterieanbieter Westlotto untersagt, Spielscheine oder Rubbellose an Hartz-IV-Empfänger abzugeben. Wie dieses Verbot umgesetzt werden soll, ist jedoch niemandem klar. Schließlich legt niemand beim Bezahlen des Lottoscheins einen Einkommensnachweis vor.

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