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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Anspruch auf Hartz IV

Ein Obdachloser hat bis zu dem Zeitpunkt, dass er keine Wohnung nachweisen kann keinen Anspruch auf Hartz IV.

Ein Obdachloser hat Anspruch auf Sozialhilfe, dass Sozialgesetzbuch XII sieht Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor. Dazu gehören,
• finanzielle Hilfe zur Sicherung der Lebensbedürfnisse
• Beschaffung einer Wohnung
• Persönliche Betreuung
• erneuter Einstieg in das Arbeitsleben

Wenn man keinen festen Wohnsitz hat, jedoch eine Postanschrift nachweisen kann über die man täglich zu erreichen ist hat man Anspruch auf Hartz IV. Es ist erlaubt, sich bei Verwandten, Freunden oder in einem Obdachlosenheim anzumelden.