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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Befreiung von GEZ-Gebühren

Die dahingehenden Infos sind auf der Seite www.erwerbslos.de und im speziellen unter: http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/handeln.pdf zu finden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Arbeitslose von den Rundfunkgebühren ab Frühjahr 2011 befreien lassen. Die Schattenseite dieser Neuregelung liegt darin, dass die Gebühren nur dann erlassen werden, wenn der GEZ ein Befreiungsantrag vorliegt. Mit der Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes wurde 2011 der Übergangszuschlag für die Zeit von Arbeitslosengeld I zu Hartz IV ersatzlos gestrichen. Mit dem Änderungsbescheid der Hartz-IV-Verwaltung kann nun eine Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der GEZ beantragt werden. Die entsprechenden Anträge liegen in den Bürgercentern aus.