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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Bestattungen

Wenn es keine Hinterbliebenen gibt oder der Verstorbene obdachlos war, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung. Wenn die Familie des Toten ALG II oder Sozialhilfe bezieht bzw. nur über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügt, kann ein Bestattungskostenzuschuss beim Sozialamt beantragt werden.