Menschen, die nicht mehr erwerbsfähig sind, erhalten Sozialgeld. Die gleiche Leistung für Erwerbsfähige ist das Arbeitslosengeld II "("Hartz IV). Die meisten Obdachlosen sind als erwerbsfähig eingestuft, d.h. sie können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten und erhalten daher ALG 2 ("Hartz IV).