^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Freizügigkeitsbescheinigung erlaubt Europäern, in Deutschland zu arbeiten. Doch auch ohne diese Bescheinigung können sie Hartz IV beantragen, wenn sie auf Jobsuche sind.

Ein Staatsangehöriger eines anderen europäischen Landes, der sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 250/12 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kläger, ein Luxemburger, wohnte seit März 2011 zusammen mit seinem Sohn in Deutschland. Im August 2011 stellte er erstmals einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen. Dem Antrag wurde zunächst auch stattgegeben. Einen Folgeantrag lehnten die Behörden allerdings ab, weil der Antragsteller nicht über eine Freizügigkeitsbescheinigung verfügte, die ihm eine Arbeit in Deutschland ermöglicht hätte. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Widerspruch ein.

Das Urteil: Die Behörden mussten dem Mann die Leistungen gewähren. Zwar habe der Luxemburger keinen Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch oder aus einem Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht. Ein Anspruch ergebe sich aber aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen auf Grundsicherungsleistungen, da es sich um die Existenzsicherung für den Betroffenen handele.