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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Hat ein Obdachloser ein Bankkonto?

Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Banken und Sparkassen, jedem Bürger eine Bankkonto einzurichten, wenn er es wünscht. Das Konto kann als "Guthabenkonto" geführt werden. Das bedeutet, es kann nicht, auch nicht um einen einzigen Cent, überzogen werden. Gleichwohl wird das Konto vielen Obdachlosen verwehrt. Das ist ein Problem, wenn sie wieder sesshaft werden wollen, weil sie Strom, Gas usw. meistens bargeldlos bezahlen müssen.

 

Eine Ausweichlösung ist wiederum die "Zahlstelle". Das Geld (z.B. Hartz IV) wird auf eine Drittkonto überwiesen (z.B. bei einer kirchlichen Organisation) und dann dem Obdachlosen ausgezahlt.