Ich wohne in einer Eigentumswohnung und muss in Kürze Leistungen nach dem SGB II beantragen. Muss ich meine Wohnung verkaufen? Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung muss nicht veräußert werden, solange diese „angemessen“ ist. Das ist bei einem Ein-Personen-Haushalt bei einer Fläche von 60 qm der Fall. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt eine Fläche von 120 qm. < Zurück Weiter >