Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Kostenübernahme vor Umzug im Eilverfahren für Hartz IV Empfänger
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung ("Hartz-IV") können einen Anspruch auf Zusicherung der Kostenübernahme für eine neue Wohnung vor einem Umzug nicht per Eilbeschluss gegen die zuständige Behörde durchsetzen.
Die Zusicherung -- bzw.- ihre Verweigerung - hat Aufklärungs- und Warnfunktion