Meine geschiedene Frau ist mit unserem 5-jährigen Sohn in die USA gezogen. Muss das Jobcenter Flug und Unterkunftskosten zur Wahrnehmung meines Umgangsrechts bezahlen? Ja, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine sehr enge Beziehung besteht, müssen diese Kosten grundsätzlich übernommen werden. In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall waren das 900 Euro pro Quartal. < Zurück Weiter >