^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Praxis hinsichtlich der Auszahlung von Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für den Personenkreis der Wohnungslosen

Bei der täglichen Auszahlung der Leistungen an Wohnungslose handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung anhand aller vorliegenden Fakten vor Ort, so die Regionaldirektion NRW. Die Regionaldirektion weist darauf hin, dass erwerbsfähige Wohnungslose ebenso wie auch alle anderen Leistungsempfänger grundsätzlich für das Jobcenter/die Arbeitsagentur erreichbar sein müssen, damit gegebenenfalls eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Von Seiten der Regionaldirektion bestehen aber keine Einwände, wenn eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle (z. B. eine Betreuungsstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) erfolgt.Bei der zeitlichen Auszahlung von Tagessätzen für Durchreisende ist es zur Zeit so, dass es zwischen allen SGB II- und SGB XII-Trägern des Münsterlandes Vereinbarungen darüber gibt, dass ein Antrag morgens möglichst zwischen 8.30 - 9.00 Uhr zu stellen ist und die Auszahlung dann in allen Städten und Gemeinden einheitlich zwischen 11.30 - 12.00 Uhr erfolgt. Dieser bereits zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes praktizierten Verfahrensweise lagen Erfahrungen früherer Jahre über ansonsten mögliche Doppelbeantragungen an einem Tag zugrunde.Außerdem sind die Modalitäten der Auszahlung abhängig von der jeweiligen Ausstattung der Jobcenter. In einigen Jobcentern ist die Zahlung per Zahlungskarte möglich, in anderen wird z.B. auf die Zahlungsweise per Scheck zurückgegriffen. Seit November 2004 werden in vielen Dienststellen sukzessiv Kassenautomaten der Bundesagentur für Arbeit installiert. Barauszahlungen sollen aus Kostengründen vorrangig über diese Kassenautomaten erfolgen. Sofern ein Kassenautomat nicht zur Verfügung steht, kann eine Auszahlung mittels Barscheck erfolgen. Soweit dieser bis 14.00 Uhr ausgegeben wurde, kann er taggleich bei der Postbank eingelöst werden. Bargeld darf nur zur Auszahlung kommen, wenn die beiden vorgenannten Möglichkeiten aus technischen Gründen längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Es ist unzufrieden das die Situation so ist. Sieht jemand von Euch Ansätze wo es eine Möglichkeit gibt diese Praxis zu verändern?