• obdachlos

  • wohnungslos

  • ohne Obdach

  • ohne Wohnung

  • homeless

Sie sollten vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zustimmung des Jobcenters einholen. Sonst kann es sein, dass künftig nur ein Teil der monatlichen Mietkosten übernommen wird. Die Kostenübernahme einer Mietkaution und des Umzugs müssen zwingend vor dem Vertragsabschluss beantragt werden, sonst werden sie keinesfalls vom Jobcenter übernommen.

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