Ich wohne in einer Eigentumswohnung und muss in Kürze Leistungen nach dem SGB II beantragen. Muss ich meine Wohnung verkaufen? Zugriffe: 457 Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung muss nicht veräußert werden, solange diese „angemessen“ ist. Das ist bei einem Ein-Personen-Haushalt bei einer Fläche von 60 qm der Fall. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt eine Fläche von 120 qm. ###BLANK###< ZurückWeiter >