• obdachlos

  • wohnungslos

  • ohne Obdach

  • ohne Wohnung

  • homeless

Nein. Leistungsempfänger müssen zwar jede zumutbare Arbeit annehmen. Das ist jede Tätigkeit, die legal – insbesondere nicht sittenwidrig – ist. Eine Arbeit in der Sexbranche, auch Prostitution, gilt zwar nicht als sittenwidrig, eine Vermittlung der Jobcenter in diese Branchen findet in der Praxis jedoch nicht statt. Sie können solche Arbeitsangebote gegebenenfalls ohne Sanktion des Jobcenters ablehnen.

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