Meine geschiedene Frau ist mit unserem 5-jährigen Sohn in die USA gezogen. Muss das Jobcenter Flug und Unterkunftskosten zur Wahrnehmung meines Umgangsrechts bezahlen? Zugriffe: 447 Ja, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Kind eine sehr enge Beziehung besteht, müssen diese Kosten grundsätzlich übernommen werden. In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall waren das 900 Euro pro Quartal. ###BLANK###< ZurückWeiter >