• obdachlos

  • wohnungslos

  • ohne Obdach

  • ohne Wohnung

  • homeless

Grundsätzlich ja, allerdings wären aktuell mindestens 79,60 Euro monatlich einzuzahlen. Kostenlos ist hingegen die bloße Meldung bei der Agentur für Arbeit. Die Zeit der Meldung gilt in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit und ist insbesondere für einen etwaigen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von Bedeutung.

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Ja, solange der Zusatzbeitrag der Kasse des Betroffenen im Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen und dem tatsächlichen Zusatzbeitrag sind von SGB-II-Beziehern hingegen selbst zu tragen (§242 Abs. 4 SGB V).

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