Sie sollten vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zustimmung des Jobcenters einholen. Sonst kann es sein, dass künftig nur ein Teil der monatlichen Mietkosten übernommen wird. Die Kostenübernahme einer Mietkaution und des Umzugs müssen zwingend vor dem Vertragsabschluss beantragt werden, sonst werden sie keinesfalls vom Jobcenter übernommen.
Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung muss nicht veräußert werden, solange diese „angemessen“ ist. Das ist bei einem Ein-Personen-Haushalt bei einer Fläche von 60 qm der Fall. Für einen Vier-Personen-Haushalt gilt eine Fläche von 120 qm.