Das Gesetz sieht eigentlich eine entsprechende Verpflichtung vor. Die Jobcenter verlangen die Rentenbeantragung bislang jedoch nicht von den betreffenden Leistungsempfängern.
Ja, eine entsprechende Verpflichtung dazu besteht laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (AZ: B 4 AS 108/10 R).