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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Ratgeber

Wieviel Vermögen dürfen Hartz-IV-Empfänger haben?

In Sachen Freibeträge gibt es gleich mehrere Regelungen. So stehen jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger pauschal 750 Euro zu - für notwendige Anschaffungen. Darüber hinaus hat jeder Hilfsbedürftige einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr. Auch ein eigenes Auto, ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung und der eigene Hausrat werden nicht auf den Hartz-IV-Satz angerechnet. Sie gelten nicht als Vermögen. "Allerdings gilt das nur, solange sie angemessen sind".

Für das Einkommen, also die Einnahmen in Geld oder Geldwert, gibt es dagegen keine Freibeträge. Hier wird alles angerechnet - nachdem Steuern, Pflichtbeiträge, eine Pauschale von 30 Euro für private Versicherungen, Werbungskosten und Beiträge zur Altersvorsorge abgezogen wurden.