^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Ratgeber

Seit Januar 2011 werden für Bezieher von Leistungen nach dem SGBII keine Pflichtbeiträge oder Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr abgeführt. Kann ich freiwillig einzahlen?

Grundsätzlich ja, allerdings wären aktuell mindestens 79,60 Euro monatlich einzuzahlen. Kostenlos ist hingegen die bloße Meldung bei der Agentur für Arbeit. Die Zeit der Meldung gilt in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit und ist insbesondere für einen etwaigen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von Bedeutung.