Harald Thome veröffentlicht auf seiner Seite die aktuellen örtlichen Richtlinien für Unterkunftskosten und Erstausstattung
Karlsruhe (Reuters) - Die von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts voll auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden.
Dafür gebe es hinreichende sachliche Gründe, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde von zwei Klägern ab, die sich gegen eine Anrechnung ihrer Verletztenrente wehrten. (Az.: 1 BvR 591/08 u.a.)