PRESSEMITTEILUNG
Im Winter 2012 / 2013 bisher mindestens fünf wohnungslose Menschen erfroren, sechs weitere Verdachtsfälle
Bielefeld, 27.03.2013. Nach Kenntnis der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), dem bundesweiten Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, sind im Winter 2012 / 2013 bisher mindestens fünf wohnungslose Menschen erfroren. Darüber hinaus gibt es sechs weitere Tote, deren Todesumstände sich teilweise nicht vollständig aufklären lassen, dennoch erachten wir die Veröffentlichung dieser Fälle für geboten, um die notwendige Prävention anzumahnen
Die Kältetoten im Winter 2012 / 2013:
Bei den nachfolgend benannten Opfern sind die Todesumstände bzw. die Lebenslage nicht vollständig geklärt:
11.Köln, März 2013: In einem Waldgebiet in Bocklemünd wird eine verweste männliche Leiche bei einem provisorischen Lager aufgefunden, vermutlich unter Kälteeinwirkung im Laufe des Winters verstorben
.
Nach Kenntnis der BAG Wohnungslosenhilfe sind damit seit 1991 mindestens 279 Wohnungslose unter Kälteeinwirkung verstorben. Sie erfroren im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, in Abrisshäusern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und sonstigen Unterständen.
Besonders betroffen sind die ca. 22.000 Wohnungslosen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Jede Kommune in Deutschland muss Wohnungslose unterbringen. Städte und Gemeinden verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellen oder verschaffen.
Die BAG Wohnungslosenhilfe bekräftigt deswegen ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:
- Streetwork und andere Formen aufsuchender Arbeit aus- oder aufbauen, um vom Kältetod bedrohte Wohnungslose auf der Straße aufsuchen zu können
- Notrufnummern einrichten bzw. die 110 propagieren, damit Bürger gefährdete Menschen melden können
- Keine menschenunwürdigen Asyle, sondern Ermöglichung eines Mindestmaßes an Privatsphäre und Selbstbestimmung
- Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterkünften gewährleisten
- Für wohnungslose Frauen muss es die Möglichkeit einer separaten und sicheren Unterbringung geben
- Dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
- Großzügige Öffnungszeiten der Unterkünfte, d. h. auch tagsüber und nachts
- Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage pro Monat
- Öffnung von U-Bahnstationen, Bahnhöfen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden
- Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte
- Notfalls zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten, bspw. leerstehenden Gewerbeimmobilien, die beheizbar sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen
An die Bürger und Bürgerinnen appelliert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. eindringlich:
„Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wählen Sie den Notruf 110! Alarmieren Sie bei akuter gesundheitlicher Gefährdung den Rettungsdienst 112!
Bei Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Werena Rosenke, stellv. Geschäftsführerin BAG Wohnungslosenhilfe, Leitung Presse/ÖA,
Tel: (0521)14396-11, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!