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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2011

Besuch bei der Boulevardzeitung Augustin in Wien

Im Rahmen meines Arbeitsbesuches in Wien (Österreich) vom 23. -28. Mai 2011 besuchte ich den ursprünglich als Straßenzeitung für Obdachlose, Arbeitslose, Asylbewerber und andere Randgruppen gegründeten Verein "Augustin". Riki, Sozialarbeiterin und Mitbegründerin vom Augustin empfing mich und meinen österreichischen Gastgeber bei einem ersten Besuch in den Räumen der Redaktion. Es war ein interessantes, informatives  und spannendes Gespräch, das mir die inzwischen vielfältige Arbeit der JournalistInnen, GrafikerInnen und SozialarbeiterInnen näherbrachte.

Die Zeitung Augustin

Haupteingang des Vereins

Der Augustin wurde 1995 nach dem Beispiel amerikanischer, britischer oder französischer Straßenzeitungen gegründet. Der Verkauf der Straßenzeitungen hilft Menschen, die aus verschiedenen Gründen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind (Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen, AsylbewerberInnen u.a.), ihre Not zu lindern. Professionelle SozialarbeiterInnen des Augustin sind an ihrer Seite. Vorrangiges Ziel der Augustin-Sozialarbeit ist aber nicht, die Marginalisierten „jobready“ zu machen, sondern ihren Ausbruch aus der Entmündigung zu fördern.
Die Zeitung selbst definiert sich einerseits als Stadtzeitung, auch mit unterhaltenden Elementen, andererseits als Forum radikaler Kritik aller Formen sozialer Ungerechtigkeit und als Plattform der Marginalisierten. Sie wird von professionellen JournalistInnen und GrafikerInnen gemacht. Eine Definition aus beobachtender Sicht: „Der Augustin ist das soziale Gewissen Wiens“ (Prof. Fritz Hausjell, Publizistik-Institut Wien). Die JournalistInnen, GrafikerInnen und SozialarbeiterInnen, die das Augustin-Team bilden, sind identisch mit dem Vorstand des Herausgebervereins („Sand & Zeit“). Der Verein bezieht von Beginn an keinerlei öffentliche Subventionen. Alle Kosten werden von den Einnahmen des Zeitungsverkaufs, von Inserateneinnahmen und durch private Spenden gedeckt. Die hundertprozentige Eigenfinanzierung ist eine ideale Voraussetzung für die Unabhängigkeit des Projekts (Slogan: „Der Augustin hört auf ... niemanden“). Die Zeitung erscheint 14-tägig. Pro Ausgabe werden – von ca. 450 zurzeit aktiven VerkäuferInnen - zwischen 32.000 und 35.000 Exemplare verkauft. Der Augustin hat vielfältige Bereiche: Das Konzept des AUGUSTIN ist es, keine Gruppe auszuschließen. Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, in soziale Not geraten sind, finden im Vertriebsbüro Zuspruch. Betroffene können voraussetzungslos in das AUGUSTIN-Abenteuer einsteigen. Sie bestimmen Intensität und Ort ihrer Verkaufstätigkeit selbst. Sie erhalten einen Verkäufer/innen-Ausweis und werden auf die bestehenden Zusatzverdienst-Begrenzungen (im Fall eines Arbeitslosen-, Notstands- oder Sozialhifebezugs) hingewiesen. Sie verpflichten sich, während ihrer Arbeit, nicht alkoholisiert zu sein. Die Auflagen sind auf das Notwendigste reduziert, um die Hemmschwelle möglichst niedrig zu halten. Jede/r angehende/r Verkäufer/in erhält eine Einschulung, die Verkaufsbedingungen und 15 Gratis-Zeitungen (für Neuanfänger/innen ohne Deutsch- und Englischkenntnisse empfehlen wir für die Einschulung einen Dolmetsch mitzubringen). Derzeit sind rund 450 Verkäufer/innen in Wien und Umgebung unterwegs. Während der Öffnungszeiten des Vertriebsbüros (Mo, Fr: 9 bis 16 Uhr / Di, Mi, Do: 11 bis 16 Uhr, sowie Sa: 10 bis 12 Uhr) gibt es für die Verkäufer/innen die Möglichkeit des geselligen Beisammenseins, Nutzung von Telefon, Internet, Fax, Büromaterial sowie Zuspruch in Lebensfragen bzw. Informationen und Hilfe in sozialrechtlichen u.ä. Belangen (wie z.B. Tilgung von Schulden durch Schwarzfahren, etc.).

Weiterlesen:  Besuch bei der Boulevardzeitung Augustin in Wien

ALG II, Miete zu teuer, werde ich jetzt wohnungslos?

Im Falle des Erhalts von ALG II zahlen die Arbeitsagenturen auch die angemessenen Kosten für die Unterkunft.
Zuerst einmal sollten Sie in den Antrag auf das Arbeitslosengeld II die tatsächlcich bestehenden Kosten und die Größe der Wohnung eintragen. Zwar sind die Sorgen, ob die vorhandene Wohnung zu groß und/oder zu teuer ist, berechtigt, verfallen Sie aber nicht in Panik. Die Agentur wird anhand Ihres Antrages erst einmal den Sachverhalt prüfen. Die Arbeitsagenturen sind verpflichtet, vorerst die vorhadenen Kosten zu übernehmen. Eventuell werden Sie dann aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen, oder durch geeignete Maßnahmen, z.B. Untervermietung, die Kosten zu senken. In der Regel haben Sie 6 Monate Zeit, sich um eine Lösung zu bemühen.
Ein Umzug muß für Sie zumutbar und möglich sein.
Es gibt Gründe für eine Umzumutbarkeit, wie etwa:

  • aus Altersgründen ist ein Umzug nicht zu bewerkstelligen
  • sie pflegen Angehörige in der Nähe Ihrer Wohnung
  • sie haben Kinder, die in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte oder die Schuleaufsuchen
  • eine Schwangerschaft

Sie sind verpflichtet, Ihre Bemühungen nachzuweisen.

Die Regelgrenzen der Sozialhilfe für die Wohnungsgröße betragen:

  • 1 Person 45 Quadratmeter
  • 2 Personen 60 Quadratmeter
  • 3 Personen 75 Quadratmeter
  • 4 Personen 90 Quadratmeter

Zu den Unterkunftskosten gehören neben der Kaltmiete die Nebenkosten und die Kosten für die Heizung. Die Obergrenze der Quadratmetrepreise für die Miete werden anhand des Mietspiegels durch die Gemeinden festgelegt. Sie sind dort zu erfragen.
Wenn die Arbeitsagentur Sie zu einem Umzug auffordert, dann muss die Agentur auch die Umzugskosten übernehmen. Das heißt, die Agenturen werden schon aus finanziellen Gründen gut abwägen, ob sie einen Umzug verlangen.

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung hat, bekommt auch Unterkunftskosten. Die finanziellen Belastungen, aus denen sich diese Unterkunftskosten zusammensetzen sind:

  • Heizkosten
  • Nebenkosten
  • Hypothekenzinsen
  • Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben
  • Prämien für die Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzinsen

Tilgungsraten werden nicht berücksichtigt. Weitere Belastungen, wie Steuern, Versicherungsprämien, Abgaben u.s.w., können Sie im Zusatzblatt unter Punkt 5 "Sonstige Wohnkosten" des Antrages eintragen. Nicht vergessen.

130 Quadratmeter Haus- oder Wohnungsgröße gelten als angemessen.

Sie sollten auch wissen, dass Nachzahlungen bei der Nebenkosten oder Heizkosten-Jahresendabrechnung ebenfalls Unterkunftskosten sind und von der Arbeitsagentur übernommen werden müssen. Andererseits sind Erstattungen von zuviel gezahlter Neben- oder Heizkosten „bedarfsminderndes Einkommen“. Das heißt sie werden im Zuflussmonat angerechnet und vom ALG-II-Anspruch abgezogen.

Allein auf der Parkbank

„Man muss höllisch aufpassen, wenn man auf der Straße lebt“, sagt die Obdachlose Corinna Beyer. Jeden Abend, wenn sie sich schlafen legt, sitzt die Angst neben ihr.

Und immer, bevor sie die Augen schließt, fragt sie sich: Werde ich morgen früh noch am Leben sein? Wird mich in der Nacht jemand vergewaltigen?

Ein schutzloses Einschlafen ist das allabendlich. Auf einer Parkbank. Unter einer Brücke. In einem Parkhaus. „Man hat jede Nacht, jede Sekunde Angst um sein Leben. Man schläft nur mit einem Auge, das andere bleibt immer offen“, sagt die 33-Jährige.

Seit 15 Jahren ist Corinna Beyer obdachlos. Als sie 18 Jahre alt war, floh sie vor der Gewalt ihres damaligen Freundes auf die Straße. Ihren kleinen Sohn ließ sie zurück, sie hat nie wieder von ihm gehört. Bei ihrer Flucht hatte Corinna Beyer nichts am Leib außer Turnschuhen, einer Jogginghose und einem T-Shirt. In dieser kalten Januarnacht hat sie zum ersten Mal erfahren, was es bedeutet, ganz erbärmlich zu frieren. Eine Erfahrung, die sich seither oft wiederholt hat. Und der Schmerz der Kälte und der Einsamkeit ist auch nach so vielen Jahren nicht besser geworden.

Auch an das Gefühl des Hungerns hat Corinna Beyer sich nie gewöhnt. Zwar stehen ihr nach dem Sozialgesetzbuch 11,96 Euro Tagessatz zu, doch da sie Schulden habe, fließe das Geld in die Tilgung derselben. Bei den Schulden handle es sich um Geldstrafen für begangene Straftaten. Wenn sie die nicht bezahlt, müsse sie die Strafen im Gefängnis absitzen, sagt sie. „Und da hungere ich lieber.“ Schon einmal sei sie eingesperrt gewesen, im Frauengefängnis Schwäbisch Gmünd. Und das wolle sie kein zweites Mal erleben. Damals saß sie wegen zahlreicher Delikte wie Schwarzfahren, Diebstähle und Körperverletzung. „Ich habe gestohlen, weil ich Hunger hatte. Und schwarzgefahren bin ich, weil ich kein Geld für eine Fahrkarte hatte. Und die Körperverletzung habe ich begangen, weil ich mich wehren musste“, sagt Corinna Beyer in einem Ton, als schäme sie sich für ihre Straftaten. „Natürlich ist mir das peinlich“, räumt sie ein. „Aber was soll ich denn machen?“

Wenn man auf der Straße etwas lerne, dann, dass man keinem Menschen vertrauen kann. „Man kämpft alleine, auf der Straße gibt es keine Solidarität.“ Und auch bei vermeintlichen Freunden gelte es, vorsichtig zu sein. „Ehe man sich's versieht, ist der Schlafsack weg oder die Isomatte. Und solche Dinge sind schwer zu bekommen.“

Corinna Beyer lebte zunächst zehn Jahre in Überlingen, dann im Raum Radolfzell auf der Straße. Zwischendurch fand sie immer wieder Unterschlupf in Wohngemeinschaften. Doch auch dort machte sie schlechte Erfahrungen, wurde Opfer sexueller Übergriffe. Dann lernte sie ihren zweiten Freund kennen und wurde wieder schwanger. Als sie im achten Monat war, ließ der Mann sie sitzen, und das Kind, das Corinna Beyer zur Welt brachte, war zu 80 Prozent schwerstbehindert. „Ich kam einfach nicht mit dem Kind klar, also habe ich es in eine Pflegefamilie gebracht und bin wieder auf die Straße geflohen.“

Die Straße als Zuflucht? Ja, sagt Corinna Beyer, denn so schwierig das Leben „auf Platte“ auch sei, so sei man doch frei und unabhängig.

Momentan lebt sie im Obdachlosenheim Jakobushof in Radolfzell-Böhringen. Es ist ihr dritter Versuch, durch einen Aufenthalt im Obdachlosenheim langsam wieder im normalen Leben Fuß zu fassen. Das erste Mal hat sie die Flucht ergriffen. Der geordnete Tagesablauf, die Pflicht, das Zimmer sauber zu halten, das Achten auf pünktliches Erscheinen bei der an das Heim angegliederten Arbeitsstelle – all das wurde Corinna Beyer zu viel, und sie ist wieder auf die Straße gegangen Während ihres zweiten Aufenthalts habe sie sich mit ihren Mitbewohnern gestritten und sei von der Heimleitung gebeten worden, zu gehen, sagt Corinna Beyer. Und nun der dritte Versuch. „Mal schauen, was draus wird.“

Trotz aller Schwierigkeiten, sich nach 15 Jahren auf der Straße in einem geordneten Leben zurechtzufinden, träumt Corinna Beyer den Traum einer eigenen Wohnung. Einem Schutzraum, in dem sie unangreifbar ist, einem Ort, an dem sie ohne Angst schlafen kann. „Aber ich habe wohl kaum Chancen. Wenn ich gefragt werde, wo ich bisher gewohnt habe, und ich sage, auf der Straße, dann ist der Zug schon abgefahren.“

Gibt es außer diesem Traum von einem normalen Leben etwas, woran sich Corinna Beyer aufrichten kann? Etwas, das ihr Kraft gibt? „Da ist nichts. Da ist einfach nichts“, antwortet die Obdachlose. Trotzdem macht sie keinen trostlosen oder niedergeschmetterten Eindruck. Sie wirkt wie ein Mensch, der sich mit seiner Situation abgefunden hat und versucht, das Beste daraus zu machen. Eine Frau, die sich nicht lange mit Klagen aufhält, sondern die einfach schaut, wie sie ihren Alltag bewältigen kann, ohne allzu sehr hungern oder frieren zu müssen. Und ohne sich in Gefahr zu bringen.

Worüber sie sich allerdings sehr freuen würde, wäre ein Lächeln, ein liebes Wort von einem der vielen fremden Menschen, die Tag für Tag an ihr vorübergehen. Ein solches Lächeln hat Corinna Beyer noch nie bekommen. „Das würde so guttun. Aber das macht keiner. Gar keiner. Sie senken den Blick, gucken weg oder man hört sie tuscheln“, sagt sie. „Am Anfang tut es weh, dass sie einen verurteilen, ohne nach dem Hintergrund zu fragen. Aber irgendwann prallt es ab. Man baut eine Mauer um sich rum.“

Quelle: Südkurier vom 11.3.2011

Auch Tagessatzbezieher haben einen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung

Auch Tagessatzbezieher haben einen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung für die Zeit zwischen

Seit 1.4.2011 wird der erhöhte Regelbedarf an Bezieher von SGB II – Leistungen ausbezahlt. Entsprechend hat sich seither auch der Tagessatz für Durchwanderer erhöht. Leistungsberechtigte, die im laufenden Bezug von Leistungen standen, sollten entsprechend rückwirkend die Regelsatzerhöhung seit 1.1.2011 nachbezahlt bekommen haben. Ein Antragserfordernis auf Nachzahlung der Erhöhung ist nicht gegeben, da es sich nicht um eine neue Leistung handelt.
Tatsächlich muss dieser Anspruch aber geltend gemacht werden, wenn der Bezug von Leistungen unterbrochen war und/oder kein Konto vorhanden ist, weil dann keine automatische Nachzahlung erfolgt. Dies dürfte regelmäßig bei Beziehern von Tagessätzen der Fall sein. Eine persönliche Zuordnungsnummer, die mit einer „Voll“-Antragstellung vergeben wird, kann die Realisation erleichtern, ist aber nicht in jedem Fall verfügbar (Beispielsweise beim Wechsel in oder aus einer Optionskommune). Manche örtliche Regelungen sehen für absehbar kurzzeitige Leistungen auch entsprechend reduzierte Kurzanträge vor, bei denen ebenfalls keine nachverfolgbare Zuordnungs-Nummer generiert wird.
Bisher war der Tagessatz zu ermitteln durch Division des Regelsatzes durch 30 Tage = multipliziert mit der Anzahl der Tage, wonach der Zahlbetrag dann kaufmännisch gerundet wurde (bis 0,49 ab, ab 0,50 aufrunden), § 41 Abs. 2 SGB II sieht eine Berechnung des Tagessatzes auf 2 Dezimalstellen vor, wobei die zweite Dezimalstelle um eins erhöht wird, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde. Konkret ergab ein Tagessatz von 359/30 ein Ergebnis von 11,97 und einen Zahlbetrag für einen Tag von 12,00 € Bei 13 Tagen Anspruch 359:30x13 = 155,56 und einen Zahlbetrag von 156,00 € Nach der Regelsatzerhöhung ergibt sich folgendes Ergebnis: 364:30x13 =157,73333 und damit einen Zahlbetrag von 157,73.

Zum Vorgehen: Die Regelungen zum Tagessatz für Durchwanderer sind vor Ort sind so unterschiedlich, dass keine generelle Empfehlung zur Verwirklichung des Nachzahlungsanspruchs gegeben werden kann. Der rückwirkende Anspruch in Höhe von € 15,00 bei dauerhaft vorgelegener Hilfebedürftigkeit müsste in der Regel durch eine Einmalzahlung befriedigt werden.
Es wird deshalb empfohlen Klienten und Klientinnen auf den Anspruch der Nachzahlung hinzuweisen und erforderlichenfalls bei der Geltendmachung gegenüber der jeweiligen Zahlstelle zu unterstützen.

Quelle: EVANGELISCHE OBDACHLOSENHILFE In DEUTSCHLAND e.V. (EvO)

Auf der Suche nach dem Glück

Ein junger Mann, der sich immer fleißig und redlich bemüht hatte, es im Leben zu etwas zu bringen, kam zu der Erkenntnis, er habe einfach zu wenig Glück - und so beschloss er, den lieben Gott aufzusuchen und ihn zu bitten, diesen Zustand zu ändern. Auf seine Erkundigungen hin erfuhr er, dass der liebe Gott in einem großen, dunklen Wald wohnt.

Also machte er sich auf den Weg dorthin. Als er an den Rand des Waldes kam, rief ihn ein Wolf an. "Wohin des Wegs, junger Mann ?" "Ich gehe zu Gott, damit er einen Glückspilz aus mir macht", antwortete der junge Mann. Daraufhin bat ihn der Wolf: "Wenn du ihn triffst, frag ihn doch, warum ich immer so schrecklichen Hunger habe." Der junge Mann versprach dies und ging weiter.

Ein Stück weiter des Wegs traf er ein junges Mädchen. Es saß zu Tode betrübt an einem Fluss. Als der junge Mann an ihr vorüberging, fragte sie ihn: "Wohin gehst du, junger Mann?" "Ich gehe zu Gott, damit er einen Glückspilz aus mir macht", antwortete dieser. "Ach, wenn du ihn siehst, frag ihn doch bitte, warum ich immer so traurig bin", bat ihn das Mädchen. "Ich werde ihn fragen", versprach der junge Mann und ging weiter.

Nachdem er weiter flussaufwärts gegangen war, hörte er einen Baum, der am Wasser stand, rufen: "Junger Mann, wohin gehst du ?" "Zu Gott. Er soll einen Glückspilz aus mir machen", antwortete der junge Mann. "Ach bitte, wenn du ihn siehst, frag ihn doch, warum ich immer so durstig bin, obwohl ich hier am Wasser stehe", bat ihn der Baum. "Mach ich", sagte der junge Mann und zog weiter.

Und wirklich, in der Mitte des Waldes traf er den lieben Gott.
"Lieber Gott", sagte er, "ich bin gekommen, damit du einen Glückspilz aus mir machst. Bisher hab ich das ganze Leben immer nur Pech gehabt. Findest du nicht auch, dass dies ungerecht ist, und ich zur Abwechslung mal etwas Glück haben sollte ?"
Der liebe Gott sagte nur: "Okay".

Der junge Mann konnte seine Freude kaum im Zaum halten und wollte sich schon aufmachen, um von nun an ein glückliches Leben zu führen, da fielen ihm aber noch die Fragen der drei ein, die er auf dem Weg zu Gott getroffen hatte. Er trug sie dem lieben Gott vor, und der beantwortete sie.

Nun aber hielt ihn nichts mehr. Er eilte zurück, um nichts von seinem Leben zu versäumen. In seiner Aufregung lief er glatt an dem Baum vorbei, aber der rief ihn zurück: "Was ist mit meiner Frage, junger Mann ?"
"Ach ja", rief dieser über die Schulter nach hinten, "Gott meinte, du kriegst nicht genügend Wasser, weil zwischen deinen Wurzeln und dem Wasser ein großer Schatz vergraben liegt. Aber sei mir nicht böse, denn ich bin jetzt ein Glückspilz und hab's eilig."

So rannte er weiter, bis er zu dem Mädchen kam - das rief ihn an: "Junger Mann, hast du Gott meine Frage gestellt?" Er blieb gar nicht erst stehen, sondern rief ihr im Laufen zu: "Ja, das hab' ich. Gott sagte, der Grund für dein Unglück ist, dass du einsam bist. Er meinte auch, dass ein gutaussehender junger Mann hier vorbeikommen würde. Ihr könntet euch ineinander verlieben und glücklich sein, euer ganzes Leben lang. Aber ich muss jetzt weiter, denn ich habe ab sofort Glück."

Als er schon ein wenig außer Atem an den Waldrand kam, rief ihn der Wolf an: "Junger Mann, hast du Gott meine Frage gestellt?"
"Oh ja, das habe ich", rief dieser. "Gott sagte, du bist so hungrig, weil du nicht genug zu fressen hast. Wenn aber der Narr weit genug gekommen ist, um dir das auszurichten, kannst du ihn zum Mittagessen haben."

(Quelle:www.Initiative.cc)