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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2011

Liga-Pressekonferenz zur Stichtagserhebung Wohnungslose

 

Liga Stichtagserhebung 2010: Frauen und Männer in der Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe Baden-Württemberg

Zwanzigste Stichtagserhebung überschreitet die 10.000er‑Marke

Zusammenfassung und Handlungsbedarfe

 Mit 10.065 am Stichtag 24. September 2010 erfassten Personen in der "Hilfe in be­sonderen sozialen Schwierigkeiten" wurde erstmals eine fünfstellige Zahl erreicht. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein moderater Anstieg von 1,6%. Insgesamt waren 3.099 betreute Personen in mietvertraglich gesichertem Wohnraum untergebracht. Es verbleiben damit 6.966 Wohnungsnotfälle, wobei mit 2.479 Personen fast ein Viertel in prekären Unterkunftssituationen lebte. Hierzu rechnen Menschen 'ohne Unterkunft, in ungesicherter Ersatzunterkunft, Biwak, bei Bekannten' u.a.. In der lokalen Band­breite kommt es dabei zu Spitzenwerten von fast 50% der Hilfesuchenden. In den Beratungsstellen nehmen Menschen in bedrohten Mietverhältnissen, insbesondere wegen Mietrückständen, zu. Darin spiegelt sich die allgemeine Armutsentwicklung.

Präventive Hilfe

Die brisante Mischung von Armut, Hoffnungslosigkeit, Mietschulden, Sucht, fehlender Arbeitsperpektive u.a. entwickelt sich hinter Wohnungstüren. In dieser Entwicklung darf nicht gewartet werden, bis die Menschen "die Wohnung los haben", vielmehr müssen präventive Ansätze entwickelt werden. Wirksame Konzepte zum Wohnungserhalt sind vorhanden und sollten umgesetzt werden, denn Obdachlosigkeit ist siebenmal teurer als ihre Verhinderung. Die Wohnungslosenhilfe muss zu einer Wohnungsnotfallhilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ausgebaut werden.

Probleme der Kommunalisierung

Ein möglichst gleichmäßiger landesweiter Ausbau der Hilfe war Ziel und Ergebnis in der zentralen Zuständigkeit der Landeswohlfahrtsverbände auf Landesebene. Seit 2005 ist die Hilfe auf die Stadt- und Landkreise übertragen. In dieser Zersplitterung bedarf es einheit­licher Rahmenbedingungen und Standards im dafür vorgesehenen Landesrahmenvertrag, um im gemeinsamen Zusammenwirken aller Kreise einem Wiederaufleben von Wanderungs- und Vertreibungseffekten entgegen zu wirken. Hier besteht großer Nachholbedarf in den nachstehend aufgeführten Punkten.

Sachgerechte Hilfe für besondere Bedarfsgruppen

Auf nach wie vor hohem Stand verharren Personengruppen wie Frauen und junge Unter-25-Jährige. Extrem hohe Zuwachsraten von ca. 65% in den letzten 10 Jahren rückte sie in den Blickwinkel der Öffentlichkeit. Für beide Gruppen wurden vom Land einmalige Investitionsmittel bereit gestellt, mit denen spezifische Wohnangebote geschaffen werden konnten. Sachgerechte Hilfe, die sie möglichst rasch aus den besonderen sozialen Schwierigkeiten führt, ist nun gefragt.

Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Fast ein Viertel der Hilfesuchenden sind inzwischen weiblich. Frauen haben einen anderen Hilfebedarf als Männer. Sie brauchen besonderen Schutz und Unterstützung in der Verarbeitung von Gewalterfahrungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie spezifische Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt. In der örtlichen Sozialplanung müssen Angebote für Frauen weiter gefördert werden, spezifische Wohnangebote sind nicht ausreichend vorhanden.

Junge Unter-25-Jährige in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Jeder achte Hilfesuchende ist inzwischen unter 25 Jahre alt. Junge Menschen brauchen wirksame Hilfen, die sie möglichst rasch aus prekären Lebensverhältnissen führen. Sie brauchen insbesondere erzieherische, schulische, ausbildungs- und arbeitsbedingte Unterstützung und damit intensivere Hilfen als Erwachsene. Eine Milieuanpassung wegen unzulänglicher Hilfen wäre das Teuerste.

Straffälligenhilfe

Ein verbindliches Übergangsmanagement zwischen Diensten innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges ist entscheidend und zu verbessern. Eine intensive Betreuung in der kritischen Phase nach der Haftentlassung trägt wesentlich zur Vermeidung von Rückfällen bei. Für die hohe Quote an jungen Straffälligen unter 25 Jahren, die noch um 70% höher liegt als in der Wohnungslosenhilfe, braucht es die vorgenannten Leistungen sowie bereits entwickelte Formen des Anti-Aggressionstrainings.

Lösung

Sachgerechte Leistungen für diese Bedarfsgruppen müssen auf Landesebene einheitlich und rasch definiert werden. Die Liga schlägt den Kommunen hierzu die Bildung von Hilfebedarfsgruppen im Landesrahmenvertrag vor. Gerade nach der Kommunalisierung brauchen wirkungsvolle örtliche Hilfen einheitliche Standards.

Sicherung der ambulanten Angebote

Eine herausragende Rolle kommt den seit 1984 aufgebauten ambulanten Angeboten zu, die von inzwischen 85% der Hilfebedürftigen angenommen werden. In keinem anderen Hilfefeld dürfte der Grundsatz "ambulant vor stationär" so umfänglich umgesetzt worden sein. Demgegenüber werden diese gewichtigen Angebote aber weitgehend durch Zuwendungen mit Haushaltsvorbehalt finanziert. Sie sind entgegen ihrer Bedeutung rechtlich nicht gesichert und in den angespannten kommunalen Haushalten bedroht.

Das aufgebaute landeseinheitliche System muss erhalten bleiben, um ein Wiederaufleben von Wanderungs-, Sog- und Vertreibungseffekten zu verhindern. Dieses Ziel kann in der kommunalisierten Hilfe als verbindliche Sozialleistung ge­sichert werden mit der Aufnahme dieser Angebote im Landesrahmenvertrag SGB XII. Diese verlässlichen Rahmenbedingungen wurden etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen umgesetzt.

 Zugänge zum Arbeitsmarkt

Immerhin 642 Personen konnten ihr Einkommen durch Erwerbsarbeit auf dem 1. Ar­beitsmarkt erzielen. Aber nur noch 218 Personen erhielten Beschäftigung durch den 2. Arbeitsmarkt. 826 Personen hatten kurzfristige Ein-Euro-Jobs, die im kommenden Jahr in voraussichtlich großer Zahl weg brechen.

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist gerade für diese Menschen erforderlich. Be­schäftigungsverhältnisse auf dem zweiten Arbeitsmarkt müssen wieder auf den Stand vor Hartz IV gebracht werden. Zusätzliche Förderungen – wie in Nordrhein-Westfalen – auf der Basis von §§ 67ff. SGB XII sind notwendig, wo Hartz IV für diesen Personen­kreis versagt. Integration ohne Arbeit gelingt nicht!

Der gesamte Bericht ist unter www.liga-bw.de bereitgestellt.

Stuttgart, 5. Dezember 2010

Maserati als Dienstwagen bei der Treberhilfe Berlin

Diakonie hält Maserati-Dienstwagen für verwerflich | Welt online

Geteilter Meinung kann man bei so einer Nachricht sicherlich nicht sein. Das meinte auch die Berliner Diakonie, die die Anschaffung eines solchen Autos für eine Hilfsorganisation für Obdachlose und benachteiligte Menschen, als ethisch verwerflich bezeichnete.
„Herr Ehlert glaubt, er braucht das Auto, wir sehen das anders“, sagte die Sprecherin Christine Lehmacher-Dubberke. Nach ihren Angaben droht der Treberhilfe schlimmstenfalls der Ausschluss aus dem Diakonischen Werk. Direkte finanzielle Folgen hätte dies zwar nicht, die Treberhilfe könnte dann aber auch nicht mehr von den Kontakten der Diakonie profitieren.
Ich denke, da sollte auch die Gemeinnützigkeit eines solchen Vereins geprüft werden.

Mein Recht auf der Straße


Winfried Baumann, 2.v.r. Heidi Ott, u.l.


Beratungsrunde

Die Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.(EvO) und der Künstler Winfried Baumann  aus Nürnberg, möchten eine Anleitung zum Thema  „Rechte  und die Pflichten für Menschen, die auf der Straße leben“,  erstellen. Vorbild ist der im Februar als Heftchen in London erschienene „Rights guide for rough sleepers“.

Das Heftchen sollte kein umfassendes juristisches Werk über die Rechte und Pflichten von wohnungslosen Menschen sein, sondern lediglich ein Hilfsmittel, um die wichtigsten, rechtlichen Situationen zu erläutern, die im öffentlichen Raum, eben auf der Straße, auftreten können. Übrigens eine Hilfe, nicht nur für die Betroffenen.

Die Aufstellung eines Fragenkatalogs  war die erste Aufgabe, zu der sich am 23. Februar 2011 mehrere Betroffene mit Winfried Baumann und Heidi Ott (Evangelischen Obdachlosenhilfe) im Kunstraum  des Ateliers des Künstlers, Untere Sterngasse 25 – 27, in  Nürnberg trafen. Es war ein konstruktives Gespräch mit viel Umsicht und erfolgreicher Ideenfindung.

Die Gestaltung des geplanten Heftchens übernimmt Winfried Baumann, der  seit 2001 Wohnsysteme für Obdachlose und andere urbane Nomaden baut. Unter der Marke urban nomads sind alle Projekte von Winfried Baumann zusammengefasst, die mit Mobilität, Behausung, Verpflegung und Fortbewegung zu tun haben.

In nächster Zeit wird es noch eine Einbindung von Polizei und eine Juristische Überprüfung durch die Rechtsexperten der Evangelischen Obdachlosenhilfe e.V. (Evo) geben. Die Heftchen sollen dann noch in diesem Jahr erscheinen und von den Einrichtungen der  Wohnungslosenhilfe verteilt werden.

Wir werden über die Entwicklung des Projektes berichten.

Jürgen Schneider (Fotos W.Baumann)

Migration und Wohnungslosigkeit

Immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund wenden sich an das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung war ihr Anteil lange Zeit relativ niedrig. Dies lag zum Teil daran, dass soziale Unterstützungsnetze wie Familien und Nachbarschaften bei Menschen nichtdeutscher Herkunft auch in prekären Situationen häufig noch funktionierten. Doch ihre Tragfähigkeit Lässt nach. Denn insgesamt sind Migrantinnen und Migranten besonders stark von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung betroffen. Sie befinden sich häufig in Lebens- lagen, die als verdeckte Wohnungslosigkeit gelten. Migrantinnen und Migranten sind auf dem Wohnungsmarkt strukturell benachteiligt, ihr Wohnstandard ist erheblich schlechter als bei deutschen. Hinzu kommt, dass die Schwelle zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen wesentlich höher ist als bei Einheimischen: Nur wer als ,,gut integriert" gilt oder einen  vorteilhaften rechtlichen Status hat (etwa durch zwischenstaatliche Abkommen), hat , beispielsweise Chancen auf Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz (ab 2005 SGB XII). Doch wer staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst nach Langjährigem Aufenthalt ausgewiesen werden.

Der Ausländerstatus überlagert die Hilfeangebote auch in der Wohnungslosenhilfe

Ebenso vielfältig wie die Lebenslagen von Menschen mit Migrationshintergrund sind auch die Problemlagen derjenigen, die bei der Wohnungslosenhilfe um Unterstützung nachsuchen. Klassische Arbeitsmigrantinnen und -migranten sind aus den genannten Gründen u.a. gesetzliche Hürden und verdeckte Wohnungslosigkeit bei den Hilfesuchenden unterrepräsentiert, ebenso Menschen mit Aussiedlerstatus. Eine Ausnahme hiervon bilden jedoch zunehmend Angehörige der zweiten und dritten Generation.Weit überproportional ist der Anteil von Flüchtlingen. Hier spielen auch materielle Notlagen bedingt durch das restriktive Asylbewerberleistungsgesetz - eine Rolle. Allerdings kann und darf diesen Menschen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe sehr häufig nicht geholfen werden. Außerordentlich problematisch ist dies bei Menschen ohne Aufenthaltsstatus- sogenannten Illegalen, die in besonderer Weise hilfebedürftig sind. Die wichtigsten Gründe für einen Wohnungsverlust sind auch bei Migrantinnen und Migranten strukturelle und wirtschaftliche Benachteiligung sowie Beziehungskonflikte und Gewalt in Familien und Partnerschaften.Vor allem junge Menschen haben als wichtigsten Auslöser Konflikte mit ihrer Herkunftsfamilie, die zum Verlust von sozialen Bezügen führen. Bei Frauen und Mädchen stehen gewaltgeprägte Lebensumstände im Vordergrund. Zwischen dem Hilfebedarf und der Verwirklichung besteht oft eine erhebliche Spannung: In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob eine Hilfe nach dem Gesetz überhaupt möglich ist. Zugleich ist die Inanspruchnahme von Hilfe im Verhältnis zu einer drohenden Ausweisung zu bewerten. Schließlich gibt es Personen, die zur Wahrung ihrer Menschenwürde dringend der Hilfe bedürfen, aber am wenigsten Zugang dazu haben: So genannte Illegale, deren Existenz von Gesetzgeber und Behörden weitgehend totgeschwiegen wird. Die Hilfen für diese Menschen konzentrieren sich deshalb auf den niederschwelligen Bereich wie Notübernachtungen, Tagesstätten und ambulante medizinische Notversorgung. Um Menschen mit Migrationshintergrund gerecht zu werden, bedarf es einer ständigen Fortbildung der Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe und einer intensiven Kooperation mit den Migrationsfachdiensten - etwa in psychosozialen Fragen, bei Problemen aufgrund des kulturellen Hintergrunds, bei komplizierten ausländerrechtlichen Fragen oder bei Verständigungsschwierigkeiten.

Hilfe nach § 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zu § 72 Bundessozialhilfegesetz (ab 2005: § 67-69 SGB XII) wird gewährt, wenn ,,besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert.” Besondere Lebensverhältnisse können eine fehlende oder nicht ausreichende Wohnung oder gewaltgeprägte Lebensumstände sein. Je nach Aufenthaltsstatus, zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Integrationsgrad ist der Zugang zu öffentlichen finanzierten Hilfen unterschiedlich. Generell müssen sich Migrantinnen und Migranten legal im Bundesgebiet aufhalten, und sie dürfen nicht eingereist sein, um Sozialhilfe zu bekommen (§ 120 BSHG, ab 2005 § 23 SGB XII). Sozialhilfebezug kann nach § 46 des Ausländergesetzes ein Ausweisungsgrund sein. Zu fordern ist, dass diskriminierende Bestimmungen aufgehoben werden und somit der Zugang zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe ermöglicht wird bei Bedarf auch für so genannte Illegale. Denn je frühzeitiger Hilfe einsetzt, desto wirksamer verhindert sie ein Abgleiten in soziale Randständigkeit sowie gesamtgesellschaftlich zu tragende Folgeprobleme.

Literatur:

• Hammel, M. (2000): Zur Stellung der alleinstehenden Wohnungslosen

ausländischer Nationalität im Hilfesystem des BSHG, Bielefeld

• Kunz, S. (2001): Arbeit der Einrichtungen nach § 72 BSHG mit

wohnungslosen Migrantinnen und Migranten, wohnungslos 03/2001

• Steinbrenner M. (1997): Hilfe nach § 72 für wohnungslose Ausländer/

innen, RECHT konkret, in: www.evangelische-obdachlosenhilfe.de

 

Evangelische Obdachlosenhilfe e.\/

Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen

Kirche in Deutschland

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Obdachlose Ausländer: Alarm in Wien

Obdachlose Ausländer: Alarm in Wien « DiePresse.com.

Wien verwehrt 300 Obdachlosen den Zutritt in Notschlafstellen. Es sind meist Ausländer aus der neuen EU. Laut Rathaus will es das Gesetz so. In der Steiermark sieht man das anders.

Wien ist die „sozialste Millionenstadt“ der Welt, stellte SP-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher einst fest. Sechs Jahre später stufte Sozialstadträtin Sonja Wehsely in einer Aussendung das soziale Netz von Welt- auf Kontinentalniveau („das dichteste Europas“) zurück. Tatsächlich spielt Wien Landesliga: Erst dieser Tage wurde der Gemeinde klar, dass man von der angeblichen Vollversorgung sozial Bedürftiger – die Behörde spricht von 5000 Klienten in der Wohnungslosenhilfe – weit entfernt ist. Seit Besetzung des Audimax durch Studenten und Obdachlose (siehe unten) ist es quasi amtlich, dass es – anders als in anderen Bundesländern – wenigstens 300Menschen gibt, denen der Zutritt zu Notschlafstellen verwehrt ist. Schuld daran, so das geführte Rathaus, sei das (von der SP-Mehrheit beschlossene) Wiener Landessozialgesetz.