^ Back to Top

Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2008

5. Ostfriesischer Kirchentag in Norden


Anlässlich des 5. Ostfriesischen Kirchentages vom 4. – 6. Juli 2008 wurde im Innenhof der Kreisvolkshochschule Norden ein Diakonisches Dorf, das Zentrum Himmelsreich, errichtet.

 

Wie erleben wir unsere zwischenmenschlichen Beziehungen?
Wie kann sich diese Hoffnung für die Gestaltung der Globalisierung auswirken?
Welche Konsequenzen hat diese Hoffnung auf Gerechtigkeit für politisches Handeln?
Wie kann die Arbeit der Diakonie schon heute versuchen, diese Hoffnung wenigstens etwas umzusetzen?
Nach Antworten auf diese Fragen wird gesucht!

Es gab die Möglichkeit, sich über die Arbeit des Diakonischen Werkes, der „Tafel“ Norden, des Tagesaufenthaltes Norden und Emden, der Gossener Mission und anderer kirchlicher Einrichtungen zu in formieren. Die Informationen fanden bei den ca. 20.000 Besuchern des Kirchentages rege Interesse, jedoch hätten sich die Initiatoren mehr direkte Gespräche gewünscht.

Abschiedsbrief an einen Freund

und wer damit gemeint ist, ist wohl klar ....

Mein lieber Freund, oder meine liebe Freundin,

sicher hast Du Dir schon Gedanken gemacht, dass Du in den letzten Tagen von mir nichts mehr gehört hast und dass wir uns auch nicht mehr getroffen haben. Noch fällt es mir noch schwer überhaupt Worte zu finden, Worte, die Dich betreffen.

Ich habe eine Entscheidung getroffen und diesmal, ohne Dich zu fragen. Ich will nicht mehr diese zerstörerische Beziehung mit Dir weiterleben, mit anderen Worten, ich will mich von Dir trennen. Schon lange wollte ich die Beziehung zu Dir aufgeben, aber ich habe mich so total abhängig von Dir gemacht. Ich konnte es mit ansehen, wie ich mich in unserer Beziehung zerstört habe und doch konnte und wollte ich mich von Dir nicht trennen.

An vielen Tagen dachte ich, morgen, ja morgen trenne ich mich, doch am nächsten Tag schaffte ich schon wieder nicht den Weg dich loszulassen. Ich weiß bis heute immer noch nicht genau, warum ich so an Dir festgehalten habe, vielleicht war es der Rausch, den ich mit Dir immer wieder erleben konnte, obwohl das ja auch nicht mehr stimmte, denn gerade in der letzten Zeit habe ich das mit dir gar nicht mehr erlebt und doch habe ich die Hoffnung auf ein tolles rauschvolles Erlebnis mit Dir nicht aufgegeben, das war mein größter Fehler.

Weiterlesen: Abschiedsbrief an einen Freund

Die Berber von Plinsau

Seit Mitte der 1980er Jahren dient eine kleine Grünfläche zwischen Neckar und der stark frequentierten B 10 als ein von der Stadt Esslingen geduldetes Wohnquartier für Berber. Der Zugang ist lediglich von der Vogelsangbrücke möglich. Zunächst wurde eine nur kleine Fläche westlich der Pliensaubrücke von einem Berber für ein Zelt genutzt. Zum besseren Schutz überspannte dieser sein Zelt im Winter mit Planen. Im folgenden Frühjahr errichtete er an gleicher Stelle ein größeres Zelt mit einer kleinen blumengeschmückten Veranda, die er wiederum mit mehreren Planen vor den Niederschlägen schützte.
In der Folgezeit konnten weitere Obdachlose die Fläche östlich der Pliensaubrücke erschließen. Die Stadt stellte den Berbern darauf in den Wintermonaten Bauwagen zur Verfügung. In den Sommermonaten wurden die Bauwagen von der Stadt abgebaut und die Berber mussten wieder ihre Zelte aufschlagen. Mit einem bundesweit einmaligen Projekt wurde der Versuch unternommen, auf die Wohnungsnot und Obdachlosigkeit aufmerksam zu machen: Die Berber zimmerten einen elf Meter langen und sechs Meter breiten Katamaran und platzierten auf diesem statt einer Kajüte einen 4,50 Meter hohen roten Rucksack. Dieser wurde auf der Flussseite gegenüber im Park der Villa Merkel als Mahnmal aufgestellt und eine Fahrt zur ehemaligen Bundeshauptstadt geplant. Die Fahrt über Neckar und Rhein nach Bonn konnte trotz Finanzierungsschwierigkeiten 1991 im Rahmen der Aktionskunst des Esslinger Vereins Kultur am Rande von den Berbern erfolgreich unternommen werden. Der Katamaran wurde danach eine Zeitlang unter der Pliensaubrücke geschützt aufgedockt, dann aber doch von den Odachlosen weiterverwertet, so dass zwischenzeitlich nur noch Wrackstücke übriggeblieben sind. Anstelle der ursprünglich mobilen Bauwägen und Zelte konnten die Berber ganzjährig nutzbare Baracken errichten.

 

(gefunden in der Wikipedia)

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzLu; auch HzL oder HLU abgekürzt) ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII – Sozialhilfe. Sie bildet seit dem 1. Januar 2005 neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

Folgende Personen haben im Bedarfsfall Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt:

  • Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht erfüllt ist.
  • Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten (§ 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II).
  • Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Grundsicherung leben (z. B. bei den Großeltern) und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
  • Ausländer, die wegen § 2 Abs. 1 AsylbLG einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, nach 48-monatigem Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG.
  • Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt wurde, dies sind z. B. Ausländer, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
  • Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Der Träger der Sozialhilfe kann die Leistung in diesem Fall auf das „zum Lebensunterhalt Unerlässliche“ kürzen (§ 26 SGB XII); in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20 bis 30 Prozent vorgenommen.
  • Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte (in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen), deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen (Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 35 SGB XII)

 

Zum Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gehören:

  • Der Regelsatz. Der Regelsatz beträgt seit dem 1. Juli 2008 351 Euro. Nach der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Neufassung des § 28 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (BGBl I, S. 2670) entfällt die bisherige Differenzierung der Regelsätze zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Die Länder können abweichende Regelsätze bestimmen. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 100 Prozent des Eckregelsatzes, für Kinder unter 14 Jahren 60 Prozent und für die übrigen Haushaltsangehörigen 80 Prozent des Eckregelsatzes. Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz jeweils 90 vom Hundert des Eckregelsatzes; eine Neuregelung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die bisherigen einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, z. B. für Bekleidung und Einschulung, sind seit dem 1. Januar 2005 bis auf wenige Ausnahmen als Pauschale in den Regelsatz einbezogen.
  • Die Unterkunftskosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Werden diese als „unangemessen hoch“ betrachtet, sind sie so lange zu übernehmen, bis ein Wechsel in eine günstigere Wohnung möglich oder zumutbar ist.
  • Die Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sozialhilfeträger die Unterkunfts- und Heizkosten auch pauschaliert erbringen.
  • Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden; diese Personengruppen werden im Wesentlichen wie im BSHG definiert, die Leistungen für allein Erziehende wurden erweitert. Der Mehrbedarf wird als prozentualer Zuschlag zum Regelsatz geleistet.
  • Einmalige Leistungen werden für eine Erstausstattung des Haushalts, für Bekleidung (einschließlich Sonderbedarf bei Schwangerschaft und Geburt) sowie für mehrtägige Klassenfahrten erbracht. Ein Sonderbedarf, der eigentlich vom Regelsatz umfasst ist, jedoch im Einzelfall unabweisbar geboten ist, soll nur noch als Darlehen gewährt werden, das auch während des Sozialhilfebezugs zurück zu zahlen ist.
  • Weiterhin können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge übernommen werden.

Zur Vorbeugung von Wohnungsnotfällen sollen darüber hinaus Mietschulden übernommen werden.

Jürgens Idee

Aus einem Gespräch mit der Osnabrücker Straßenzeitung „Abseits“ über die Entstehung und Pflege der Internetseite "Berber-Info" entwickelte sich ein Bericht über Erfahrungen, die Jürgen Schneider (Redakteur) im Laufe seines Lebens auf der Straße gemacht hat.

Meine Grundidee war damals, Broschüren mit Infos für Berber (so nennen bzw. nannten sich wohnungslose Menschen, die von Stadt zu Stadt ziehen selbst; Anm. der Redaktion) zu entwerfen. Ich merkte aber schnell, dass das als Wohnungsloser kaum machbar war.
So entstand die Idee, eine Homepage zu gestalten.
Um mir Rat und Hilfe zu holen, suchte ich einen mir bekannten Diakon auf und erzählte ihm von meiner Idee, eine Homepage für Wohnungslose zu erstellen. Der Diakon kannte jemanden, der mir bei der Erstellung behilflich sein könnte, und stellte einen Kontakt her. Mein jetziger Kollege hatte innerhalb von wenigen Tagen, nachdem er sich meine Idee angehört hatte, auch schon ein Grundgerüst erstellt.
Etwas später haben wir die Homepage angemeldet, um sie offiziell schützen zu lassen. Stück für Stück haben wir dann die Seite erweitert. Angefangen haben wir mit der Auflistung von Beratungs- und Übernachtungsstellen, mit Tagesaufenthalten, mit Nachrichten usw. Mit der Zeit entwickelte sich die Seite weiter und weiter. Mittlerweile informieren wir auch über Essensausgaben, soziale Kaufhäuser und Kleiderkammern. Die Seite ist hauptsächlich für Wohnungslose gedacht, aber auch für alle anderen Interessierten, die zum Beispiel helfen wollen oder sich einfach nur informieren möchten. Die Seite gibt es jetzt seit dem 3. Dezember 2007. Ich mache die redaktionelle Arbeit und mein Kollege ist Webmaster und Administrator.
Zurzeit informieren wir auf der Seite über Einrichtungen in Niedersachsen.
Die Idee zum Namen „Berber-Info“ kam mir, als ich damals eine Broschüre in der Hand hielt, in der Infos für Berber gesammelt waren. Im Prinzip macht unsere Seite nichts anderes als eine Broschüre – es ist eben nur eine andere Technik der Verbreitung von Infos.
Viele Wohnungslose haben in einigen Tagesaufenthalten mittlerweile ja die Möglichkeit, an extra eingerichteten Computern zum Beispiel ins Internet zu gehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Nutzer unserer Seite selbst einen Artikel oder eine Geschichte an uns senden, die wir dann auf unserer Seite veröffentlichen. Im Januar waren zum Beispiel ca. 1200 Besucher auf unserer Seite. Damit sind wir ganz gut zufrieden. Für die kommende Zeit wünschen wir uns natürlich noch mehr Resonanz auf unser Projekt. Wir hoffen auf Rückmeldungen der Leute, denen wir mit unseren Infos helfen konnten, sowie natürlich auch auf Rückmeldungen der genannten Einrichtungen. Nur über solche Meldungen können wir sicher sein, dass wir es richtig machen, andernfalls können wir Dinge, die nicht so gut ankommen oder laufen, ändern.
Ich selbst bin auch wohnungslos. Allerdings möchte ich mit meiner Geschichte bei den Lesern nicht den Eindruck erwecken, dass ich ein „armer Kerl“ mit einer herzzerreißenden Geschichte bin. Ich wuchs in Solingen in einer „Multi-Kulti-Siedlung“ auf. Mein Umgang war nicht unbedingt der beste, und so stahl ich schon im Alter von neun Jahren die ersten Autoradios. Meine Mutter war Hausfrau und mein Vater war Gesenkschmied. Ich habe noch sechs Geschwister. Wir lebten in recht ärmlichen Verhältnissen. Deshalb bin ich auch wohl in jungen Jahren zum Stehlen gekommen, weil ich Geld brauchte. Für mich war das damals einfach ein Genuss, wenn ich in die Schule ging und von meinem Geld den anderen Kindern ein Brötchen kaufen konnte. So nach dem Motto: Wenn ich schon keine Freunde habe, dann kaufe ich mir eben welche! Woher die Kohle kam, interessierte ja nicht, Hauptsache, ich konnte damit um mich werfen. Der Familienrichter, vor dem ich später stand, erklärte mich für „schwer erziehbar“, und somit kam ich mit 13 Jahren in ein Heim. Mit 18 Jahren verließ ich das Heim. Ich hatte mittlerweile eine Ausbildung zum Bäcker angefangen und ging für einige Tage zurück zu meinen Eltern. Danach zog ich einfach los auf die Straße. Meine Bäckerlehre brach ich ab. Einige Male versuchte ich, wieder sesshaft zu werden, weil „die Erwachsenen“ es von mir erwarteten und mir immer wieder nahelegten, mein Leben doch zu ordnen, aber im Grunde bin ich seit meinem 18.Lebensjahr wohnungslos.
Ich zog von Stadt zu Stadt. Manchmal übernachtete ich in städtischen Einrichtungen/Unterkünften, und manchmal schlief ich eben auch auf der Straße. In meiner Anfangszeit besaß ich kaum etwas. Ich wusste ja nicht einmal, woher man zum Beispiel einen Schlafsack, eine Isomatte oder auch ein Zelt bekommen konnte. Mit der Zeit lernte ich aber, auf der Straße zurechtzukommen und wie und wo man eine „Ausrüstung“ bekommt. Mittlerweile bin ich bei einer Bekannten untergekommen. Eine eigene Wohnung hatte ich nie wirklich, jedenfalls sind alle Versuche in diese Richtung gescheitert. Es ist auch irgendwie eine Sucht, die mich immer wieder auf die Straße treibt. Diese Sucht ist eigentlich kaum zu beschreiben. Man kann es vielleicht mit einem Menschen vergleichen, der immer in einer Wohnung gelebt hat und plötzlich auf der Straße steht und dort auch schlafen muss. So ungewohnt wie das für diesen Menschen ist, ist es für mich, wenn ich mit einem Male in einer Wohnung bin. Man ist es auch nicht gewohnt, mit den damit verbundenen Problemen und Verpflichtungen umzugehen. Selbst der Halt, den man durch eine Wohnung hat, ist ungewohnt. Es hat eher etwas mit dem „Nichtkönnen“ als mit dem „Nichtwollen“ zu tun, wenn jemand auf der Straße bleibt. Wenn ich Sozialarbeiter wäre und zu mir käme jemand, der auf der Straße lebt und Alkoholiker ist, würde ich gar nicht lange mit ihm diskutieren, sondern ihn sofort in eine Wohnung setzen. Ich glaube auch nicht, dass dazu häufig eine Therapie nötig wäre. Dieses ganze Gehabe würde ich weglassen. Vielleicht braucht derjenige ja gar keine Alkoholtherapie, sondern etwas ganz anderes. Ich selbst habe nie Alkoholprobleme gehabt, obwohl der Alkohol einfach zu den Menschen auf der Straße gehört. Alkohol macht das alles erträglicher, lässt vergessen und löst erst einmal „das Problem“. Für meine Zukunft habe ich keine besonderen Wünsche. Zurzeit möchte ich mich einfach weiterhin mit unserer Homepage beschäftigen und diese weiter ausbauen.


Jürgen Schneider