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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2011

Wohnungslosenhilfe Verden organisiert Fußballturnier

Fußball ist nicht nur in diesen Tagen der Lieblingssport der Deutschen. So haben daran auch wohnungslose Menschen ihre Freude, wenn sie einmal die alltäglichen Schwierigkeiten des Lebens vergessen können.

So hatte der örtliche Herbergsverein und die Herberge zur Heimat erstmals ein Wohnungslosenhilfeturnier organisiert. I-Tüpfelchen war die Genehmigung, das im Verdener Stadion zu tun. "Das hat es noch nicht gegeben", betonte Stephan Ihnen und bedankte sich bei der Stadt.  10 Manschaften mit je 6 Spielern traten gegeneinander an. Drei Manschaften aus Verden, Gäste aus Freistatt, Celle, Oldenburg, Papenburg, Emden Stade und Gifhorn waren angereist.

Stephan Iden eröffnet das Turnier
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Das Finale bestritten Moin, Moin aus Gifhorn und die Mannschaft der Diakonie Freistatt. Der Tagestreff aus Gifhorn gewann das Endspiel im Siebenmetersschießen mit 3:2. „Geld ist immer knapp, gerade für solche Freizeitmaßnahmen“, erklärte Stephan Ihnen, Sozialarbeiter beim Herbergsverein, „aber mehrere Sponsoren haben dieses Turnier möglich gemacht.“ Trikots waren dabei ebenso unverzichtbar, wie die Verpflegung für Teilnehmer und Gäste. Stephan Ihnen und Herbergsvater Hinrich Pinkernell-Reiners ernteten als Organisatoren am Ende viel Dank und Lob für das gelungene Turnier. „Ein super Tag, es hat richtig viel Spaß gemacht“, resümierte ein Fußballer nach der Siegerehrung.

 

 

Wohnungslosigkeit und psychische Krankheit

Leitsatz

Wer wohnungslos und psychisch krank ist, benötigt angemessene Hilfe. Psychisch Kranke kommen zunehmend in die Beratungsstellen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Dies hat vor allem zwei Gründe. Bei einem angespannteren W0hnungsmarkt finden Menschen selbst mit geringen psychischen Auffälligkeiten schwerer eine Wohnung und seit einigen Jahren wächst die Zahl der psychisch Kranken, die aus den  Kliniken entlassen werden und dann auf der Straße Ianden, wenn sie mit den psychiatrischen nachgehenden Angeboten nicht zurechtkommen.

Die Hilfe für sie orientiert sich an den Grundbedürfnissen jedes Menschen:

• Gesundheitsversorgung und Behandlung,

• Wohnen und Selbstversorgung,

• soziale Kontakte und eine feste Tagesstruktur,

• Arbeit und/oder sinnstiftende Tätigkeit.

Bei wohnungslosen psychisch Kranken ist die soziale und psychische Situation besonders genau zu analysieren. Sozialarbeiter müssen das jeweils passende Hilfeangebot organisieren und bereitstellen. Diese Hilfe muss sich an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Klienten  orientieren. Bei keinem anderen Personenkreis ist der lebensweltorientierte Ansatz so zwingend. 

Für wohnungslose psychisch Kranke sind zwei Hilfesysteme  zuständig: Für die seelische Not das psychosozialer und l psychiatrische Versorgungssystem, fiir die soziale und materielle Not die Wohnungslosenhilfe mit ihren Beratungs-und Unterbringungsangeboten. In der Praxis arbeiten die beiden Hilfesysteme allerdings so unterschiedlich, dass Zuständigkeiten häufig hin- und hergeschoben werden. Die Folge: Betroffene werden nicht angemessen betreut und landen erneut auf der StraBe.

Personenkreis

Wohnungslose psychisch Kranke suchen selten Beratungsstellen auf, gehen nicht zum Psychiater und sind nicht in der Lage Anträge bei Behörden zu stellen, um ihre Situation zu verbessern. Sie sind oft nicht fähig, Sprechstunden einzuhalten, sich an therapeutische Einrichtungen zu wenden oder in Hilfeplankonferenzen ihre Interessen zu vertreten. Allenfalls nutzen sie die niederschwelligen Hilfeangebote der Wohnungslosenhilfe, z.B. Tagesaufenthaltsstätten und Notunterkünfte. In extremen Fällen sind die Streetworker die sie aufsuchen, die einzigen professionellen Kontaktpersonen. Der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen unter Wohnungslosen ist statistisch nur schwer zu erfassen. Je nach Definition und Art der Untersuchung wird von einem niedrigen bis hohen Anteil von psychisch Kranken ausgegangen. Klar ist: Die zwangsläufige Verknüpfung von Wohnungslosigkeit und psychischer Erkrankung ist falsch. Wohnungslosigkeit darf nicht psychiatrisiert werden.

Problembeschreibung und Lösungswege

Psychisch kranke Menschen ignorieren oftmals das Hilfesystem, das speziell für sie entwickelt wurde. Sie fühlen sich nicht ,,verrückt" und Iehnen psychiatrische Behandlung ab. Gleichzeitig fällt es ihnen schwer, sich selbst zu versorgen. Dem Leben auf der Straße sind sie nicht gewachsen. Sie suchen sich Nischen, in denen sie möglichst frei und doch versorgt Ieben können. Die offenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind oft eine Lösung. Hier bekommen sie zu essen, finden Schutz und einen Platz zum Ausruhen, haben soziale Kontakte ohne sich in eine Therapie begeben zu müssen. Die wenigen Regeln in den Einrichtungen sind klar und einfach zu verstehen. Viele kommen mit diesem Rahmen gut zurecht. Andere schaffen es nicht: Sie ziehen sich zurück, stören durch Schreien oder gewalttätiges Verhalten, aber auch durch extreme Verwahrlosung.

Besucher und Mitarbeiter sind dann oftmals überfordert. Hausverbote sind häufig die Ietzte Konsequenz. Im Extremfall muss die Ordnungsbehörde gerufen werden, die bei Selbst- oder Fremdgefährdung eine Einweisung in die Psychiatrie einleitet. Verlässt der psychisch Kranke die Klinik wieder ohne ausreichende medizinische Versorgung und anschließende Betreuung, sind Verelendung und  soziale Isolation kaum vermeidbar. Dieser Teufelskreis lässt sich nur durch verantwortungsvolle Mitwirkung aller Beteiligten durchbrechen. Damit Hilfe gelingt, ist notwendig:

• die Kooperation des psychiatrischen Versorgungssystems und der Wohnungslosenhilfe,

• die verbindliche Abklärung der Zuständigkeit für jeden einzelnen Betroffenen,

• eine enge regionale Vernetzung der Hilfen, ,

• die Iangfristige Verantwortung und Hilfe durch feste  Bezugspersonen.

Gesetzliche Grundlagen der Hilfe

Menschen, die wohnungslos und psychisch krank sind, haben Rechtsanspruch auf Hilfen nach dem  Sozialgesetzbuch (SGB), hauptsächlich nach § 53 oder § 67 SGB XII. Nach § 53 SGB XII ist Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Nach § 67 SGB XII ist Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Ziel beider Hilfearten ist, wie generell bei Leistungen des SGB XII, die Befähigung zur Selbsthilfe, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Das öffentlich-rechtliche Verfahren fur freiheitsentziehende Maßnahmen ist in den Gesetzen für psychisch Kranke (Psych KG) bzw. den Unterbringungsgesetzen der einzelnen Länder festgelegt. Das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) Iegt hierzu bundeseinheitliche Rahmenbedingungen fest. Danach sind Zwangseinweisungen nur zur Abwendung akuter Selbst- und Fremdgefahrdung zulässig. Das zivilrechtliche Verfahren der Unterbringung im Rahmen einer  gesetzlichen Betreuung (Bürgerliches Gesetzbuch und Betreuungsgesetz) ist nur bei Selbstgefahrdung möglich.

Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.
Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland
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www.evangelische-obdachIosenhilfe.de

Wohnungslosigkeit von Frauen

Leitsatz

Wohnungslosigkeit von Frauen wird zunehmend als eigenständiges Themenfeld in den Blick genommen. Dennoch ist das Hilfesystem noch immer Überwiegend auf Männer zugeschnitten. Die Einrichtungen sind von männlichen Verhaltensmustern geprägt. Frauen haben deshalb oft nur ungenügend Schutz vor männlicher Belästigung und Gewalt. Infolgedessen nutzen viele die bestehenden Angebote der Wohnungslosenhilfe nicht. Die Erfahrung zeigt: Sobald es ein Angebot für Frauen gibt, wird es in Anspruch genommen. Neben einer verstärkten Orientierung bestehender Angebote an frauenspezifischen Bedürfnissen ist ein flächendeckendes Netz von Einrichtungen speziell für Frauen unabdingbar.

Grundprinzipien für frauenspezifische Hilfen sind:

  • Ein besonderer Schwerpunkt ist die Preventation,

  • die Angebote wenden sich auch an Frauen mit Kindern,

  • die Beratung knüpft an die Kompetenzen, Wünsche, Erfahrungen und Lebenslagen der Frauen an,

  • die Hilfeangebote sind organisatorisch und räumlich von

  • denen für Männer getrennt,

  • die Beratung erfolgt durch weibliche Fachkräfte.

Personenkreis

Drei Formen von Wohnungslosigkeit lassen sich unterscheiden:

• Eine vergleichsweise kleine Gruppe bilden Frauen, die offen wohnungslos sind und sichtbar auf der Straße leben.

• Weitaus mehr Frauen sind verdeckt wohnungslos. Sie kommen bei Freunden, Partnern oder Angehörigen unter Sie gehen häufig Zwangsgemeinschaften ein, um nicht auf der Straße leben zu müssen.

• Eine dritte, ebenfalls große Gruppe, bilden Frauen in latenter Wohnungslosigkeit. Sie leben in ungesicherten und unzumutbaren Wohnverhältnissen. Sie sind aufgrund von Beziehungskonflikten und gewaltgeprägten Lebensverhältnissen unmittelbar von Wohnungsverlust bedroht. Sie ertragen extrem schwierige Lebensbedingungen, um ihre Wohnung nicht zu verlieren.Da sie verdeckt und unauffällig damit umgehen, sind weitaus mehr Frauen wohnungslos, als lange Zeit angenommen wurde.

Der Frauenanteil unter den Wohnungslosen liegt bei 23 Prozent, das sind ca. 90.000 Frauen, von denen ca. 2.500 ohne jede Unterkunft auf der Straße leben (Stand 2001;

Angaben der BAG Wohnungslosenhilfe).

Problembeschreibung

Die wichtigsten Auslöser des Wohnungsverlustes bei Frauen sind strukturelle und wirtschaftliche Benachteiligung, Beziehungskonflikte und Gewalt in der Herkunftsfamilie, in der Ehe und in Partnerschaften. Wohnungslosigkeit ist ein zentraler Aspekt der Armutsproblematik bei Frauen.

Sie steht im engen Zusammenhang mit ökonomischen Entwicklungen und Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Frauenspezifische Sozialisation und traditionelle Geschlechterrollenzuweisungen, unter anderem geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, erhöhen das Armutsrisiko von Frauen in besonderer weise. Aufgrund ihrer Sozialisation zeigen Frauen über lange Zeit eine enorme Anpassungsfähigkeit. Sie bemühen sich, ihre Wohnungslosigkeit verdeckt zu halten und den

Anschein von Normalität zu wahren. Lange Phasen 0hne angemessene Hilfe verschärfen ihre Probleme. Die Belastung äußert sich oft in psychosomatischen und psychischen Krankheiten bzw. den Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten. Daneben häufen sich Schulden aller Art.

Die Hilfeangebote müssen an der individuellen Lebenssituation der Frauen ansetzen und den Hilfe- und Veränderungsprozess unter Einbeziehung ihrer sozialen Kompetenzen und Ressourcen fördern.

 

Gesetzliche Grundlagen

Hilfe nach Parag.1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zu Parag, 72 Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) wird gewährt,“ wenn besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind dass die Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeit erfordert“

 

Besondere Lebensverhältnisse können sein:

  • Fehlende oder nicht ausreichende Wohnung. Dies trifft dann zu, wenn die Wohnung elementaren Anforderungen an menschenwürdiges Wohnen nicht genügt. Es trifft auch dann zu, wenn eine tatsächliche Wohnungslosigkeit dadurch verdeckt wird, dass eine Person bei Dritten notgedrungen Unterschlupf findet und dadurch in eine unzumutbare Abhängigkeit gerät.

  • Gewalt geprägte Lebensumstände: Sie bestehen bei Gewalterfahrung oder -bedrohung die so intensiv und aktuell sind, dass sie die Lebenssituation einer Person insgesamt bestimmen. In solchen Verhältnissen leben sowohl alleinstehende Frauen als auch Frauen mit Kindern. Bei allein-sorgeberechtigten Frauen mit mindestens ein Kind unter 6 Jahren greift vorrangig das Kinder- und Jugendhilfegesetz ( Sozialgesetzbuch III Parag. 19).

  • Die Aufnahme in ein Frauenhaus ist keine Maßnahme nach Parag. 72 BSHG. Möglich sind ambulante Hilfen nach Parag. 72 BSHG, wenn die sonstigen sozialrechtlichen Voraussetzungen, z.B. mangelnde Fähigkeit zur Selbsthilfe, erfüllt sind.

 

Literatur:

• Enders-Dragéssen U. u.a. (2000): Frauen ohne Wohnung — Handbuch für die ambulante Wohnungshilfe für Frauen, Kohlhammer Verlag, Stuttgart; Berlin; Köln

• Rosenke,W, (1997): Spezifische Hilfen für Frauen ohne Wohnung in: Dokumentation des Fachgruppensymposiums ,,Frauen in Wohnungsnot" (1998), Imprenta Verlag, Obertshausen.

Evangelische Obdachlosenhilfe e.v.

Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen

Kirche in Deutschland

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