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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

ALG II, Miete zu teuer, werde ich jetzt wohnungslos?

Im Falle des Erhalts von ALG II zahlen die Arbeitsagenturen auch die angemessenen Kosten für die Unterkunft.
Zuerst einmal sollten Sie in den Antrag auf das Arbeitslosengeld II die tatsächlcich bestehenden Kosten und die Größe der Wohnung eintragen. Zwar sind die Sorgen, ob die vorhandene Wohnung zu groß und/oder zu teuer ist, berechtigt, verfallen Sie aber nicht in Panik. Die Agentur wird anhand Ihres Antrages erst einmal den Sachverhalt prüfen. Die Arbeitsagenturen sind verpflichtet, vorerst die vorhadenen Kosten zu übernehmen. Eventuell werden Sie dann aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen, oder durch geeignete Maßnahmen, z.B. Untervermietung, die Kosten zu senken. In der Regel haben Sie 6 Monate Zeit, sich um eine Lösung zu bemühen.
Ein Umzug muß für Sie zumutbar und möglich sein.
Es gibt Gründe für eine Umzumutbarkeit, wie etwa:

  • aus Altersgründen ist ein Umzug nicht zu bewerkstelligen
  • sie pflegen Angehörige in der Nähe Ihrer Wohnung
  • sie haben Kinder, die in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte oder die Schuleaufsuchen
  • eine Schwangerschaft

Sie sind verpflichtet, Ihre Bemühungen nachzuweisen.

Die Regelgrenzen der Sozialhilfe für die Wohnungsgröße betragen:

  • 1 Person 45 Quadratmeter
  • 2 Personen 60 Quadratmeter
  • 3 Personen 75 Quadratmeter
  • 4 Personen 90 Quadratmeter

Zu den Unterkunftskosten gehören neben der Kaltmiete die Nebenkosten und die Kosten für die Heizung. Die Obergrenze der Quadratmetrepreise für die Miete werden anhand des Mietspiegels durch die Gemeinden festgelegt. Sie sind dort zu erfragen.
Wenn die Arbeitsagentur Sie zu einem Umzug auffordert, dann muss die Agentur auch die Umzugskosten übernehmen. Das heißt, die Agenturen werden schon aus finanziellen Gründen gut abwägen, ob sie einen Umzug verlangen.

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung hat, bekommt auch Unterkunftskosten. Die finanziellen Belastungen, aus denen sich diese Unterkunftskosten zusammensetzen sind:

  • Heizkosten
  • Nebenkosten
  • Hypothekenzinsen
  • Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben
  • Prämien für die Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzinsen

Tilgungsraten werden nicht berücksichtigt. Weitere Belastungen, wie Steuern, Versicherungsprämien, Abgaben u.s.w., können Sie im Zusatzblatt unter Punkt 5 "Sonstige Wohnkosten" des Antrages eintragen. Nicht vergessen.

130 Quadratmeter Haus- oder Wohnungsgröße gelten als angemessen.

Sie sollten auch wissen, dass Nachzahlungen bei der Nebenkosten oder Heizkosten-Jahresendabrechnung ebenfalls Unterkunftskosten sind und von der Arbeitsagentur übernommen werden müssen. Andererseits sind Erstattungen von zuviel gezahlter Neben- oder Heizkosten „bedarfsminderndes Einkommen“. Das heißt sie werden im Zuflussmonat angerechnet und vom ALG-II-Anspruch abgezogen.