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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Archiv 2009

Tagesaufenthalt Rotenburg

Tagesaufenthalt Straßenfeger in Rotenburg/ Wümme

Im April 2006 wurde in Rotenburg der Tagesaufenthalt Straßenfeger eröffnet, eine Einrichtung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. Träger ist der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. mit Hauptsitz in Lüneburg.

 

Im Tagesaufenthalt stehen eine Waschmaschine und eine Dusche für Menschen ohne Wohnung zur Verfügung. Es kann aber auch jeder „nur mal so“ oder zum Kaffee trinken und frühstücken vorbei kommen. Jeden Freitag wird zum Selbstkostenpreis gekocht. Außerdem gibt es einen Spielenachmittag und monatlich stattfindende Freizeitaktivitäten. Der erste Becher Kaffee ist für Wohnungslose kostenlos.

Der Straßenfeger hat folgende Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr.:  08:30 – 13:30 Uhr

Di., Do.:         08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Das Büro des Tagesaufenthaltes wird mit der Ambulanten Hilfe geteilt. Hier können sich Menschen im Rahmen des Basisangebots beraten lassen.

Außerdem gibt es in Rotenburg seit 1987 das Birkenhaus, eine Übernachtungsstelle mit 6 Plätzen + Notbett. Dort steht ein Hundezwinger zur Verfügung, der häufig von Hund und Mensch gemeinsam genutzt wird. Die Aufnahme findet i.d.R. zwischen 8:00 und 20:00 Uhr statt.

Im oberen Stockwerk des Birkenhauses befinden sich 5 Übergangswohnungen, deren Bewohner von der Ambulanten Hilfe betreut werden.

Da sich herausstellte, dass viele Besucher/ Bewohner den Wunsch haben, einer Beschäftigung nachzugehen, es aber schwer ist auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sind zwei Projekte eröffnet worden: Das KaRo (Kaufhaus Rotenburg), ein soziales Kaufhaus und  fabulus, ein Second-Hand-Laden.

Seit 2009 gibt es zudem ein neues Angebot, das Ambulant betreute Wohnen nach § 53 SGB XII für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitserkrankte. Der Zugang erfolgt unproblematisch über den Tagesaufenthalt, das Birkenhaus oder über andere soziale Einrichtungen, Krankenhäuser etc.

Zu erreichen sind wir unter folgender Adresse:

Tagesaufenthalt Straßenfeger
27356 Rotenburg/ Wümme
Tel.: 04261 – 63978
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

„Urteil ist ein Triumph für das Recht der Schwachen “

Sprecher der Nationalen Armutskonferenz Wolfgang Gern zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil ist ein Triumph für das Recht der Schwachen. Das Existenzminimum beim Kinderregelsatz muss neu definiert und die Kinderregelsätze müssen angehoben werden. Beides ist längst überfällig, der jahrelange Widerstand der Nationalen Armutskonferenz hat sich gelohnt“, kommentierte der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK), Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, das heute in Karlsruhe ergangene Urteil. „Die bisherigen Kinderregelsätze reichen nicht, um auch nur ein Mindestmaß dessen zu sichern, was ein Kind zum menschenwürdigen Leben braucht“, so Gern. Die NAK habe immer darauf hingewiesen, dass die Hartz IV-Reformen besonders Kinder ausgrenzen. Insgesamt leben drei Millionen Kinder in Armut.

Wortlaut der gesamten Presseerklärung
Urteil des BVG
Pressemitteilung des BVG