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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Materielle Grundsicherung

Leitsatz

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Wohnung. Wer keine Wohnung hat und seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann,der hat einen Rechtsanspruch auf staatliche Grundsicherung in Form von Regelleistungen und Unterkunft. Regelsätze sind Geldleistungen, mit denen die täglichen Dinge bezahlt werden sollen, etwa der Wintermantel,Lebensmittel, Fahrkarten für Bus und Bahn oder auch mal eine Kinokarte. Auch die Energie- und Instandhaltungskosten für die Wohnung gehören dazu. Da die Regelsätze gesetzlich festgeschrieben sind, dürfen sie nicht gekürzt werden, wenn man seine Wohnung verliert. Miete und die Kosten, die mit einer Wohnung verbunden sind (z.B. Heizkosten), werden vollständig Übernommen, wenn die Wohnung in Größe und Preis angemessen ist. Wer wohnungslos ist, muss sich nicht dauerhaft mit Notunterkünften zufrieden geben.

Personenkreis

Welche Form der staatlichen Grundsicherung Hilfebedürftige bekommen, hängt davon ab, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Erwerbsfähig sind diejenigen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind und unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Erwerbsunfähig ist, wer dem Arbeitsmarkt wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung steht. Erwerbsfähige Menschen haben Anspruch auf eine ,,Grundsicherung für Arbeitssuchende", das sogenannte Arbeitslosengeld II, das in aller Regel von den Jobcenters ausgezahlt wird. Erwerbsunfähige Menschen haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und erhalten diese durch die Sozialämter. Kranke und Behinderte haben unter Umständen einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser wird den Regelleistungen hinzugefügt. Zuständig für die Auszahlung der Geldleistungen sind die Behörden, in deren Einzugsbereich die Hilfeberechtigen normalerweise leben. Menschen, die keinen festen Aufenthaltsort haben, wenden sich an die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sie sich tatsächlich aufhalten.

Problembeschreibung

Nicht jeder Rechtsanspruch garantiert auch eine gesetzeskonforme Umsetzung. Immer wieder schränken Leistungstragen zum Beispiel Sozialämter und Jobcenters die gesetzlichen Hilfen ein und erschweren ihre Inanspruchnahme. Normalerweise werden staatliche Geldleistungen monatlich auf das Konto der Hilfeempfänger überwiesen. Für bargeldlose Leistungen (z.B. Scheck) ist eine Postadresse erforderlich. Doch Menschen, die keine Wohnung haben, besitzen in der Regel kein Konto und haben keine feste Adresse. Ihnen die Geldleistungen zukommen zu lassen, ist somit schwierig. Es gibt aber Leistungen. Zum Beispiel kann die Postadresse einer Beratungsstelle angegeben werden oder das Geld in Form von Tagessätzen gezahlt werden.Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, muss im Rahmen der Mitwirkungspflichten alles tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Das heißt, er muss Unterlagen beibringen und sich um Arbeit bemühen, wenn er erwerbsfähig ist. Ansonsten droht die Kürzung oder Einstellung der Leistungen.

Gesetzliche Grundlagen

• Leistungsberechtigte: § 7, § 9 SGB II; § 19. § 20 SGB XII

• Einkommen: § 11 SGB II; § 43, § 82 SGB XII

• Vermögen: § 12 SGB II; §43 SGB XII

• Mehrbedarf § 21 SGB II; § 30 SGB XII

• Einmalige Leistungen: § 23 SGB II; § 31 SGB XII

• Angemessenheit der Unterkunft: § 22 SGB II; § 29 SGB XII

• Erwerbsfähigkeit: § 8 SGB II; § 2 SGB XII

• Gewöhnlicher Aufenthalt: § 30 Abs. 3 SGB I

• Mitwirkungspflicht §§ 60·65 SGB I; § 2 SGB II; § 1, § 39 SGB XII

Tagessätze sind in der Regel Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Die Informationen in diesem Faltblatt ersetzen keine qualifizierte Beratung.

 

Literatur

• Sozialgesetzbuch II - Lehr- und Praxiskommentar Grundsicherung für Arbeitssuchende

Hrsg. Prof. Dr. Johannes Münder 2. Auflage 2007; Nomos Verlagsgesellschaft

• Sozialgesetzbuch XII - Lehr- und Praxiskommentar Sozialhilfe Münder/Armborst/Berlitt/Bieritz-HarderlBirk/Brühl/Conradis/Hofmann/ Krahmer/Roscher/Schoch 8. Auflage 2008; Nomos Verlagsgesellschaft

 

Weitere Informationen:

Evangelische Obdachlosenhilfe e.v.

Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen

Kirche in Deutschland

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www.evangelische-obdachlosenhilfe.de