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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Schwäbisch Hall

Die Stadt Schwäbisch Hall betrieb bis zum Sommer 2003 im Gebäude „Vor dem Kelkertor 1“ in Schwäbisch Hall als so genanntes Durchwandererheim eine Notschlafstelle für Menschen ohne feste Unterkunft. Einige Zimmer wurden auch zur längerfristigen ordnungsrechtlichen Unterbringung von Einzelpersonen genutzt. Seit Dezember 2004 wird die Notunterkunft durch die „Erlacher Höhe Hohenlohe- Franken“ (Träger: Verein für Soziale Heimstätten Baden-Württemberg e.V.) betrieben. Hierfür wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Träger abgeschlossen, in dem geregelt ist, dass das städtische Gebäude „Vor dem Kelkertor 1“ zur Notunterbringung obdachloser bzw. wohnungsloser Menschen mietfrei der „Erlacher Höhe Hohenlohe-Franken“ überlassen wird. Das Hilfsangebot „Übernachtung Kelkertor“ ist ein niederschwelliges Übernachtungsangebot. Aufgenommen werden Männer, Frauen und Paare ab dem 18. Lebensjahr i.d.R. für max. 10 Nächte. Ein längerfristiger oder unbefristeter Aufenthalt ist nicht möglich. In der Zeit vom 15.11. bis 15.04. bzw. je nach Witterungsverhältnissen wird das Angebot um den Erfrierungsschutz erweitert. Zu dieser Zeit wird jeder obdachlose bzw. wohnungslose Mensch in der Notübernachtung aufgenommen. Einlasszeiten in der Notunterkunft sind täglich von 17 bis 21 Uhr. In der Unterkunft ist i.d.R. kein Tagesaufenthalt möglich. Einen Tagesaufenthalt finden Obdachlose im benachbarten Tagestreff Schuppachburg dienstags bis sonntags von 9 – 17 Uhr. Während der Zeit des Erfrierungsschutzes besteht die Möglichkeit, sich montags ganztägig in der Unterkunft aufzuhalten, da an diesem Tag der Tagestreff Schuppachburg der „Erlacher Höhe Hohenlohe-Franken“ geschlossen ist.

Herr Manfred Gentner
Stadt Schwäbisch Hall
Postfach 100 180
74051 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791 / 751240
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