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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Prävention von Obdachlosigkeit

 

 

Vorbeugung setzt bei den Ursachen an

Weil vor der sichtbaren Wohnungslosigkeit steht der Wohnungsnotfalls Wohnverhältnisse ohne   mietrechtliche Absicherung wie die vorübergehende Unterkunft bei Freunden, Bekannten und Arbeitgebern oder unzumutbare Wohnverhältnisse, geprägt durch Überbelegung, baulich schlechte und gesundheitsgefährdende Bedingungen oder gewaltgeprägte Lebensumstände.  Materielle und soziale Unterversorgung bleiben oft  lange unentdeckt. Denn die davon betroffenen  Menschen sind

selten diejenigen, die ihre Interessen frühzeitig, selbstbewusst und wirksam artikulieren. Drohende Wohnungslosigkeit ist vor allem das Ergebnis einer Langfristigen Verarmung und Ausgrenzung  benachteiligter Mer1schen:Arbeitsmarktkrise, Modernisierungsprozesse und Sozialabbau führen zu

sozialen Ungerechtigkeiten und Armutsrisiken. Hinzu kommen nicht selten die Diskriminierung ,,auffälliger" Menschen sowie die Verweigerung notwendiger und frühzeitiger Hilfen. Durch belastende persönliche Lebensumstände wie Tod eines Partners, Trennungskrisen und Arbeitsplatzverlust kommen Menschen zudem in Notlagen, die sie überfordern, existenziell bedrohen und aus denen sie sich nicht mehr aus eigener Kraft heraushelfen können  vor allem, wenn stützende soziale Netzwerke fehlen. Die Vorbeugung muss deshalb an vielen Stellen gleichzeitig ansetzen: An einer Sozialpolitik, welche die Bildung und den Erhalt sozialer Netzwerke fordert und Selbsthilfepotenziale stützt, an einer sozialraumorientierten sozialen Arbeit sowie an einem bedarfsgerechten und niederschwelligen  beispielsweise aufsuchenden  Hilfesystem.

 

Personenkreis

Drohender Wohnungsverlust steht oft in einer Kette von lang andauender Benachteiligung,  VIisserf0|gen,Verarmung und Ausgrenzung. Zu den Risikofaktoren gehören

 • Eine materiell schlechte Ausgangssituation — vor allem  durch mangelnde Bildung, Langzeitarbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen,

 • prekäre Lebenslagen — zum Beispiel gewaltgeprägte Lebensumstande oder nach Entlassung aus Halt beziehungsweise anderer institutioneller Unterbringung,

• akute Belastungen · durch Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall und Tod naherAngeh6riger

• negative, unverarbeitete Lebenserfahrungen — wie Gewalt, soziale Isolation und Stigmatisierung, die oft bis in die Kindheit und lugend zurückreichen,

• Sucht und psychische Erkrankungen.

Menschen in Wohnungsnotfällen geraten oft aus dem Blickfeld der Sozialpolitik. Bund, Länder und Kommunen geben sich damit zufrieden, dass die sichtbare  Wohnungslosigkeit durch das in den vergangenen Jahren effektiver gewordene Hilfesystem vermindert wurde. Die Notwendigkeiten und Chancen vorbeugender Hilfen werden kaum erkannt. Besonders betroffen davon sind Frauen mit Kindern, denn sie neigen starker als  Männer dazu, eine Notlage zu kaschieren und den Anschein von Normalitat zu wahren. Nicht wenige Kommunen und Landkreise greifen wegen kurzfristiger  finanzieller Vorteile sogar wieder verstärkt zur Hilfeverweigerung, zur "vertreibenden Hilfe" von so genannten Problemfallen und zu Kürzungen bei derW0hnungslosenhilfe.Volksvvirtschaltlich ist dies schädlich, und sie beschneiden damit verlassungswidrig die Rechte von  Menschen in Not.

 

Problembeschreibung

Was Prävention leisten muss präventive Hilfe, die einen drohenden Wohnungsverlust abwendet,  muss neue Schwerpunkte setzen. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, die Schwellen für die Inanspruchnahme von Hilfe zu senken.

Notwendig ist dabei häufig der Übergang von einer Komm- zu einer Gehstruktur Beispielsweise gibt es als Modellprojekt Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften, die der Wohnungslosenhilfe drohende Zwangsräumungen melden. Das Einverständnis und die Mitwirkung der Betroffenen vorausgesetzt, wird ein bedarfsgerechter Hilfeprozess eingeleitet, der den Wohnungsverlust verhindert  von der Entschuldung über Sozialhilfeantrage, Hilfe bei der Arbeitssuche, Mediation in Nachbarschaftskonflikten bis hin zur Einleitung einer Therapie. Für Menschen in gewaltgeprägten Lebenslagen — insbesondere Frauen und Kinder müssen wohnortnahe Hilfeleistungen und gesicherte Anlaufstellen vorhanden sein. Eine weitere Notwendigkeit ist die Sozialraumorientierung

in der Wohnungslosenhilfe, wobei verstärkt mit anderen Feldern der sozialen Arbeit sowie mit Stadtteilinstitutionen kooperiert wird. Weil  traditionelle soziale Bindungen zunehmend  verschwinden, wird durch Netzwerkarbeit im sozialen Umfeld in Stadtteilen versucht, die Selbstorganisation und die Selbsthilfepotenziale der Bewohnerinnen und Bewohner gezielt zu unterstützen und zu stärken. Hilfe zum Aufbau sozialer Beziehungen wird von der Wohnungslosenhilfe auch im engeren Wohnumfeld geleistet, etwa beim ambulant betreuten Wohnen.

 

Grundlagen der Hilfe

Präventive Wohnungslosenhilfe erfordert ein fachlich  qualifiziertes, differenziertes und sozialraumorientiertes  Hilfeangebot. Hierfür und für das erforderliche vernetzte i Denken öffentliche Unterstützung zu gewinnen, ist in ( Zeiten sozialer Kürzungen schwierig. Es gibt aber neben y volkswirtschaftlichen Argumenten auch staatliche Grundlagen für die in vielen Einrichtungen beginnende Umorientierung. Ein Anknüpfungspunkt für die Sozialraumorientierung der sozialen Arbeit sind das Bundesprogramm Soziale Stadt )  sowie darauf basierende Projekte von Kommunen. 

Die Übernahme von Mietschulden wird durch § 15 a des i Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ermöglicht  oft unerlässlich, um einen umfassenden Hilfeprozess einleiten zu  können.  Einen Schwerpunkt der Hilfe bilden Leistungen nach § 72  BSHG (einschließlich Durchführungsverordnung) als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Diese Hilfe ist eine Pflichtleistung und muss allen  Menschen  gewahrt werden, die ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Das Besondere dieser Hilfe ist die enge, in einem Hilfeplan abzuströmende Verknüpfung von persönlicher Hilfe — wie Beratung, Begleitung und Betreuung — mit materiellen Hilfen. Vorrangig ist dabei Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ ll  und 12 BSHG in Verbindung mit Laufenden und einmaligen Leistungen nach §§ 22 und 23 BSHG sowie Krankenhilfe

Gemäß  § 37 BSHG. Auch bei der Hilfe zur Arbeit und der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten bietet das BSHG (§§  I8 - 20) zahlreiche rechtliche Möglichkeiten für die stufenweise Eingliederung der Hilfesuchenden.

 

Evangelische Obdachlosenhilfe e.V.
Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland
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